Altersvorsorge und Krankheit Wie ich meinen vorletzten Willen bekomme
Wer sicher sein will, dass in seinem Sinn gehandelt wird, wenn er selbst nicht mehr entscheiden kann, sollte Vorbereitungen treffen. Eine Vorsorgevollmacht allein reicht nicht aus, der zweite Schritt ist die Patientenverfügung, erfährt die Autorin Alexandra Kratz im Gespräch mit dem Stadtseniorenrat Möhringen. 01.08.2018