NSU-Ausschuss Kein Fremdverschulden bei Tod der Zeugin
Beim plötzlichen Tod einer 20-jährigen Zeugin des Stuttgarter NSU-Ausschusses schließt die Rechtsmedizin ein Fremdverschulden aus. Die junge Frau sei an einer Lungenembolie gestorben, so die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. 09.06.2015