Medizinethiker zum Embryonenschutzgesetz „Der Bundestag scheut die schwierige Debatte“
Veraltet und widersprüchlich sei die Rechtslage, die in Deutschland die Fortpflanzungsmedizin regelt, sagt der Mannheimer Jurist Jochen Taupitz. Dass etwa die Eizellspende verboten, während die Samenspende des Mannes erlaubt ist, sei nicht angemessen. 01.04.2016