Familie verliert Berufungsklage vor OLG Kein Schadenersatz für teureren Kitaplatz in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart muss den Eltern eines zweijährigen Buben keinen Schadenersatz für die Mehrkosten in einer teureren Privatkita bezahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung zurückgewiesen. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine günstige Kinderbetreuung. 26.06.2019