Daimler „Konzept 60 plus“ ist keine Diskriminierung
Kann ein Angebot an Führungskräfte, mit einer Abfindung früher in Rente zu gehen, Altersdiskriminierung sein? Diese Frage beantworten die Bundesarbeitsrichter in Erfurt im Fall des Autobauers Daimler eindeutig. 17.03.2016