BGH-Urteil in Karlsruhe Reiserücktrittskostenversicherung muss auch für Bonusmeilen entschädigen
Die Reiserücktrittskostenversicherung muss ihre Kunden auch für eingesetzte Bonusmeilen entschädigen. Das entschied der Bundesgerichtshof zu einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. 27.03.2023