Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich womöglich doch nicht

Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich womöglich doch nicht wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen vor Gericht verantworten. Hintergrund sind unter anderem offene Fragen zum Lagerungsort der Munition vor der Bluttat.

Von Rainer Wehaus

und George Stavrakis

STUTTGART. Statt die Anklage gegen den Vater vom Tim K. zuzulassen, hat die 3. Jugendkammer des Landgerichts die Stuttgarter Staatsanwaltschaft um Nachermittlungen gebeten. "Aus Sicht der Kammer gibt es noch ein paar Dinge abzuklären, bevor die Frage entschieden werden kann, ob oder in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet werden kann", sagte eine Sprecherin des Landgerichts unserer Zeitung.

Ihren Worten zufolge geht es unter anderem um die Frage, ob die Tatsache, dass der Vater die Tatwaffe und Teile der Munition unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt hatte, wirklich "ursächlich" für die Tat war, wie dies die Anklage behauptet. Zeugenaussagen legen nämlich den Verdacht nahe, dass der Täter den Code zum Waffentresor seines Vaters gekannt hat, also in jedem Fall an Waffen und Munition gekommen wäre. Dann hätte der Vater zwar noch immer gegen das Waffengesetz verstoßen, der Vorwurf der fahrlässigen Tötung "müsste dann aber, sofern er noch aufrechterhalten werden kann, auf neue Beine gestellt werden", so die Gerichtssprecherin.

Die Staatsanwaltschaft muss laut dem Beweisbeschluss nun erneut Zeugen vernehmen, Herkunft und Lagerungsort der Munition näher erläutern sowie per Nachgutachten die DNA-Frage eindeutig klären. Zwar fand sich am Waffentresor keine eindeutige DNA-Spur des Täters. Da die Anklage aber "Spurenbeimengungen" erwähnt hat, will das Gericht nun wissen, ob damit wirklich ausgeschlossen sei, dass der Täter einmal eigenmächtig den Tresor öffnete.

Der Prozess gegen den Vater, ohnehin frühestens für Juni vorgesehen, dürfte sich dadurch zumindest weiter verzögern. "Die der Polizei auferlegten Nachermittlungen werden Tage, wenn nicht Wochen dauern", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

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