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Bauen & Wohnen

Genehmigung von Ausbauten prüfen

„Daraus lässt sich doch was machen!“ Käufer, die das beim Blick auf eine angebotene Immobilie denken, sollten wissen: Einfach mit Aus- und Anbauen loslegen, kann teuer werden.

Genehmigung von Ausbauten prüfen

Vor dem Kaufeines Altbaus sollte eine gründliche Überprüfung durch einen Sachverständigen vorgenommen werden. Foto: dpa/Christin Klose

I m Dachboden könnte man ein Gästeapartment einrichten, im Souterrain das Homeoffice? Wer überlegt, einen Altbau zu kaufen, hat vielleicht auch dessen Ausbau-Potenzial im Kopf. Nicht selten werden solche baulichen Aufwertungen dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge dann in Eigenleistung vollbracht - in der Annahme, dass die Nutzung der brachliegenden Potenziale allein im Ermessen des Eigentümers liege.

Doch Vorsicht: Auch auf dem eigenen Grundstück können Sie nicht immer an- und ausbauen wie Sie möchten. Denn Bestandsbau muss den öffentlich-rechtlichen Anforderungen der Landesbauordnung genügen und die Auflagen des geltenden Bebauungsplanes einhalten. Dazu gehören die Vorgaben zur Grundflächenzahl (GRZ), also dem Verhältnis zwischen Grundstücksfläche und überbauter Fläche, und zur Geschossflächenzahl (GFZ), dem Verhältnis zwischen Geschossfläche zur Grundstücksfläche.

Baut man etwa einen laut ursprünglicher Baugenehmigung nicht zur Nutzung vorgesehenen Dachbereich als Studio, Gästezimmer oder Büroraum aus, schafft man damit ein nutzbares Geschoss. „Der dadurch erzielte Zugewinn an Geschossfläche kann bereits dazu führen, dass die vorgegebene GFZ überschritten wird“, erklärt Marc Ellinger vom VPB. Wer sich diese Aufwertung nicht von der Baubehörde genehmigen lässt, bewohnt anschließend - wissentlich oder unwissentlich - ein irreguläres Gebäude. dpa