
Geldanlage ist ein komplexes Feld - doch wer vorbereitet ist und die einfachen Regeln kennt, hat bessere Karten im Gespräch mit Finanzvermittlern oder kann die Geldangelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Zentrale Grundsätze sollten dabei stets beachtet werden.
Zunächst gilt es, den eigenen Bedarf zu klären: Wie lange soll ein bestimmter Betrag angelegt werden? Lassen sich teure Schulden tilgen? Welches Risiko erscheint vertretbar?
Wer Rat bei Verkäuferinnen und Verkäufern von Finanzprodukten sucht, sollte stets mit einer gesunden Portion Skepsis agieren. Gespräche lassen sich dokumentieren oder mit einer zweiten Person begleiten. Auch eine Zweitmeinung der Verbraucherzentrale kann hilfreich sein. Zwei entscheidende Erfolgsfaktoren jeder Anlage bleiben breite Risikostreuung und geringe Kosten.
Vor einer Investition lohnt es sich, die persönlichen Ziele zu reflektieren. Welche Lebenssituationen stehen bevor? Größere Anschaffungen, ein Umzug oder ein Berufswechsel können die Strategie beeinflussen. Je nach Priorität -Rendite, Sicherheit oder Verfügbarkeit - müssen Abstriche gemacht werden, da keine Geldanlage alle drei Ziele zugleich erfüllt.
Bevor investiert wird, sollte Schuldenabbau Priorität haben. Die Zinsen für Kredite übersteigen in der Regel die Renditen klassischer Anlagen. Das Tilgen solcher Verbindlichkeiten stellt somit oft die beste „Anlage“ dar - mit Ausnahmen, etwa bei bestimmten Bausparverträgen oder alten Lebensversicherungen. Wer schuldenfrei ist und über Rücklagen verfügt, vermeidet zudem künftig teure Kontoüberziehungen. Was ist von Versicherungen als Geldanlage zu halten? Versicherungen können das Vermögen schützen, etwa bei Berufsunfähigkeit oder Todesfall. Es lohnt sich, realistisch zu bewerten, welche Risiken finanziell abgefedert werden sollen. Pauschale Empfehlungen reichen oft nicht aus - entscheidend ist der konkrete Bedarf.
Beratung aus vertrauenswürdiger Quelle
Auch das Thema Risikobereitschaft verlangt Aufmerksamkeit. Wer höhere Erträge anstrebt, muss auch Verluste verkraften können.
Ohne Risiko kein Inflationsausgleich - das sollte einem bewusst sein. Die Höhe möglicher Verluste muss im Vorfeld klar sein. Ein gutes Gefühl bei der gewählten Anlageform ist essenziell.
Grundsätzlich gilt: Risiken breit streuen. Dabei kommt es nicht auf die Anzahl der Produkte an, sondern auf die Anlageklassen - Aktien, Anleihen, Immobilien und Sachwerte wie Gold sollten kombiniert werden. So wird das Gesamtrisiko minimiert. Diversifikation sorgt für Stabilität, auch in unsicheren Zeiten.
Vorsicht ist geboten gegenüber Verkäufern, die oft auf Provisionsbasis arbeiten. Auch bei Sparkassen oder Honorarberatern besteht keine Garantie für unabhängige Beratung. Daher empfiehlt sich, zusätzlich auf Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen zurückzugreifen, wie die Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen.
Auf was immer wieder zurückgegriffen wird, aber ziemlich vage ist: Vergangene Wertentwicklungen taugen kaum als Entscheidungsgrundlage. Prognosen sind unsicher - wer das Gegenteil behauptet, verfolgt oft nur Verkaufsinteressen. Eine gute Beratung erkennt man an Transparenz, nicht an Hochglanzgrafiken.
Kosten sind ein oft unterschätzter Faktor. Während Erträge unsicher bleiben, sind Gebühren garantiert. Daher lohnt es sich, auf die sogenannte „laufenden Kosten“ zu achten und möglichst provisionsfreie Produkte zu bevorzugen.
Wer Beratung in Anspruch nimmt, sollte diese dokumentieren. Aussagen zur Rendite, zum Risiko und zur Liquidität gehören schriftlich festgehalten - am besten mit Unterschrift des Beraters. So lässt sich im Streitfall belegen, was vereinbart wurde.
Zuletzt gilt: Auch nach der Anlage ist regelmäßige Kontrolle wichtig. Lebensumstände ändern sich, und mit ihnen womöglich auch die Anforderungen an Liquidität und Sicherheit. Eine jährliche Überprüfung hilft, auf Kurs zu bleiben - damit die Geldanlage auch künftig den eigenen Zielen entspricht. Quelle: Verbraucherzentrale
Möglichst vielen Zugang ermöglichen
Banken müssen Basiskonten bereitstellen, doch die Preise variieren enorm. Ein Blick auf Rechte, Pflichten und europäische Unterschiede.
Ein Basiskonto erfüllt grundlegende Funktionen: Bargeldein- und -auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und das Bezahlen mit Karte. Wird bei einem Institut Onlinebanking angeboten, muss dies auch für das Basiskonto gelten. Für die Kontoführung dürfen Gebühren verlangt werden - sie müssen jedoch angemessen sein.
Seit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) von 2016 sind Banken verpflichtet, berechtigten Personen ein Basiskonto bereitzustellen. Zuvor blieb vielen der Zugang zu einem Girokonto verwehrt - etwa wegen Obdachlosigkeit, schlechter Bonität oder laufender Pfändungen. Die Einführung des Basiskontos stärkt das Recht auf finanzielle Teilhabe.
Ablehnung nur in begründeten Ausnahmefällen
Um ein solches Konto zu eröffnen, ist ein spezielles Formular nötig, das kostenlos zur Verfügung stehen muss - sowohl in der Filiale als auch online. Mit dem Antrag kann gleichzeitig verlangt werden, das Konto als Pfändungsschutzkonto zu führen. Nach Einreichung des vollständigen Formulars haben Banken zehn Geschäftstage Zeit, das Konto einzurichten oder die Eröffnung abzulehnen.
Eine Ablehnung darf jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, etwa wenn bereits ein nutzbares Konto besteht. Negative Schufa-Einträge oder laufende Vollstreckungen reichen nicht aus. Wird abgelehnt, muss dies schriftlich erklärt und der Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte gegeben werden. Außerdem muss das Formular für den Überprüfungsantrag bei der Finanzaufsicht BaFin beigefügt sein.
Wird dort eine Beschwerde eingereicht und erkennt die BaFin die Ablehnung als unrechtmäßig, ordnet sie die Kontoeröffnung an. Bleibt auch diese aus, kann der Rechtsweg über das Landgericht beschritten werden. Alternativ steht dieser Schritt auch ohne vorherige Überprüfung offen.
Ein europaweiter Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt allerdings, dass Basiskonten in Deutschland besonders teuer sind. Bis zu 27,83 Euro im Monat wurden 2023 hierzulande verlangt - so viel wie in keinem anderen EU-Staat. In Ländern wie Frankreich, Belgien oder Italien sind solche Konten kostenlos oder kosten deutlich weniger.
Die Kritik des vzbv richtet sich daher weniger gegen das Prinzip des Basiskontos, sondern gegen die Entgelte, die damit verbunden sein können. Wer auf diese Grundversorgung angewiesen ist, darf nicht durch überhöhte Gebühren erneut vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden.
Der Verband fordert deshalb eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die monatlichen Kosten - damit der Anspruch auf ein Basiskonto nicht zur Kostenfalle wird. Quelle: Verbraucherzentrale