Wärmepumpen nutzen die Wärme der Umgebungsluft, übertragen diese auf einen Wasserkreislauf, und das erwärmte Wasser fließt zu den Heizkörpern im Haus, um es zu beheizen. So oder ähnlich lässt sich die Funktionsweise von Luft-Wasser-Wärmepumpen kurz beschreiben.
Die Stiftung Warentest hat fünf Monoblock-Modelle getestet und untersucht, wie effizient die Geräte bei unterschiedlichen Temperaturen arbeiten, wie leicht sie sich bedienen lassen und wie laut sie sind. Monoblock-Wärmepumpen sind solche, bei denen das Kältemittel in einem geschlossenen Kreislauf im Außengerät verbleibt.
Vier Wärmepumpen schneiden „gut“ ab
Das Ergebnis des Tests: Vier der getesteten Wärmepumpen erhielten insgesamt die Note „gut“, eine wurde mit „befriedigend“ bewertet. In den Kategorien Energieeffizienz und Umwelteigenschaften im Heizbetrieb schnitten zwei Anlagen mit „gut“ und drei mit „befriedigend“ ab.
Als beste Wärmepumpe in dieser Kategorie wurde die Logatherm WLW 186i-10 AR E von Buderus ausgezeichnet, die insgesamt die Note „gut“ erhielt. Laut den Testern arbeitet sie insbesondere in kälteren Regionen, wie etwa in Berglandschaften, effizienter als ihre Konkurrenten.
Zwei der getesteten Anlagen zeigten jedoch Schwächen bei starkem Frost und benötigten für die gleiche Wärmemenge deutlich mehr Strom. Zudem erreichten sie bei extremen Temperaturen nicht durchgehend die gewünschte Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius. In Altbauten mit Radiatoren könnte dies bedeuten, dass die Wohnung an frostigen Tagen nur langsam oder gar nicht richtig warm wird. Für Neubauten und gut gedämmte Bestandsgebäude mit Fußbodenheizung eignen sich hingegen alle im Test geprüften Wärmepumpen gut oder sehr gut.
Außengerät richtig platzieren
Keines der getesteten Modelle wurde als „Krachmacher“ eingestuft. Vier Modelle erhielten in puncto Geräuschentwicklung die Note „befriedigend“, eines schnitt mit „gut“ ab. Sollte das Pumpengeräusch im Garten dennoch stören, kann der sogenannte Silent Mode aktiviert werden. Laut den Testern arbeiten die Geräte in diesem Modus tatsächlich leiser. Allerdings büßen bis auf eine Ausnahme alle Geräte dabei an Leistung ein und benötigen möglicherweise länger, um die Wohnung zu erwärmen, was an kalten Tagen den Stromverbrauch erhöhen kann.
Ein Lärmschutz-Tipp der Tester: Stellen Sie das Außengerät möglichst nicht gegen über einer Mauer auf, da diese den Schall reflektiert.
Wärmepumpen können auch kühlen
Wärmepumpen sind im Sommer besonders praktisch, da sie auch kühlen können. Anstelle von erhitztem Wasser wird dann gekühltes Wasser durch die Heizungsrohre gepumpt. Laut Stiftung Warentest schaffen die Geräte dies sogar recht stromsparend, insbesondere in Verbindung mit einer Flächenheizung wie der Fußbodenheizung.
Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen
Wärmepumpen sind zwar nicht günstig, jedoch gibt es staatliche Förderungen. Die Bruttolistenpreise der getesteten Modelle liegen zwischen 9450 Euro und 22 000 Euro – ohne Einbau. Tatsächlich dürften die Kosten jedoch niedriger ausfallen, da Installationsbetriebe oft Rabatte erhalten.
Eigenheimbesitzer können seit diesem Jahr eine staatliche Grundförderung von 30 Prozent der Kosten in Anspruch nehmen. Wer seine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- oder Gasheizung bis Ende des Jahres 2028 gegen eine umweltfreundliche Anlage wie die Wärmepumpe austauscht, erhält zusätzlich 20 Prozent als sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus. Weitere 5 Prozent gibt es für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, wie bei den getesteten Luft-Wasser-Wärmepumpen. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung.
Insgesamt werden maximal Kosten in Höhe von 30 000 Euro gefördert. Der Höchstzuschuss liegt bei 70 Prozent, also bei 21 000 Euro. Eine Liste der förderfähigen Anlagen findet man auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). dpa/tmn
So kommen Mieter und Eigentümer zu einem Balkonkraftwerk
Mit der Verabschiedung des Solarpakets erleichtert die Bundesregierung künftig die Installation von Steckersolargeräten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Einige Hürden bleiben bestehen – wenn auch kleinere.
Durch das neue Solarpaket wird es Mieterinnen, Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern künftig einfacher gemacht, Steckersolargeräte auf Balkonen oder Terrassen zu installieren. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welches Balkonkraftwerk darf ich künftig installieren?
Bisher mussten Hersteller die Leistung ihrer Balkonkraftwerke auf 600 Watt drosseln, da Fachleute befürchteten, dass das Stromnetz bei größeren Mengen eingespeisten Stroms überlastet werden könnte, wie die Stiftung Warentest im „test“-Heft (5/2024) schreibt.
In Zukunft dürfen die Anlagen bis zu 800 Watt leisten. Das bedeutet, dass der Wechselrichter, der den durch Sonnenenergie erzeugten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umwandelt, bis zu 800 Watt in die Steckdose einspeisen darf. Die Solarmodule selbst dürfen eine Spitzenleistung von bis zu 2 Kilowatt haben. So kann auch bei nicht optimalen Bedingungen wie Verschattung oder ungünstiger Ausrichtung der Solarmodule häufiger die maximale Leistung eingespeist werden.
Darüber hinaus sollen die kleinen Solarpaneele mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker an das Stromnetz angeschlossen werden können. Dies könnte die Installation erheblich erleichtern, da hierfür eine normale Steckdose ausreicht, die auf vielen Balkonen oder Terrassen ohnehin vorhanden ist. Zuvor war häufig eine separate Energiesteckdose erforderlich, die erst eingerichtet werden musste.
Benötige ich vor der Installation einen neuen Stromzähler?
Nein. Die Installation neuer Steckersolargeräte soll nicht mehr daran scheitern, dass zunächst ein digitaler Stromzähler eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen auch mit dem Netz verbunden werden, wenn noch ein alter, sogenannter Ferraris-Zähler verbaut ist. Läuft dieser Zähler bei Einspeisung von Strom ins Netz rückwärts, zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher weniger für ihren Strom.
Allerdings müssen Messstellenbetreiber die Zähler vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen, heißt es im „test“-Heft. Sobald der neue digitale Stromzähler installiert ist, wird nicht genutzter Solarstrom unentgeltlich ins Netz eingespeist.
Muss ich meinen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft vor der Installation um Erlaubnis fragen?
Ja, diese Pflicht entfällt auch mit dem neuen Solarpaket nicht. Was sich jedoch ändert: Die Installation eines Steckersolargeräts soll künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme gelten. Vermieterinnen und Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft können den Wunsch nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.
Wo muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?
Bisher mussten Nutzerinnen und Nutzer von Balkonkraftwerken ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Seit dem 1. April 2024 ist dies jedoch nicht mehr erforderlich.
Mittlerweile reicht eine deutlich vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Behörde leitet die Anmeldung dann an den Netzbetreiber weiter. dpa/tmn