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Kornwestheim

Energetische Sanierung: Neue steuerliche Vorteile für Eigentümer

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann bis zu 20 Prozent der Kosten – maximal 40.000 Euro – steuerlich absetzen.

Immobilie energetisch saniert? In vielen Fällen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Immobilie energetisch saniert? In vielen Fällen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Wer seine Immobilie energetisch sanieren lässt, kann davon seit 2020 steuerlich profitieren. In der Praxis gab es allerdings lange Zeit ungeklärte Einzelfragen. Etwa: Inwiefern können Wohnungseigentümer Sanierungskosten absetzen, die am Gemeinschaftseigentum angefallen sind? Oder: Können auch Kosten für Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden, die zwar keinen direkten Einfluss auf den energetischen Zustand eines Gebäudes haben, wohl aber im Zuge dessen angegangen werden müssen?

In einem Schreiben, auf das der Bund der Steuerzahler verweist, schafft die Finanzverwaltung nun Klarheit - für Eigentümer, Steuerberater und Finanzämter.

Auch Umfeldmaßnahmen sind jetzt förderfähig

So gilt für Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), dass sie Steuerermäßigungen genau in dem Umfang ihres Miteigentumsanteils geltend machen können. Bei einem Vier-Parteien-Haus kann jede Partei daher 25 Prozent der Gesamtkosten für die energetische Maßnahme steuerlich geltend machen.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium in dem Schreiben präzisiert, wann ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich als „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt gilt. Denn das ist eine entscheidende Voraussetzung, um eine Maßnahme überhaupt steuerlich geltend machen zu können. Wer eine Immobilie vermietet oder diese leer stehen lässt, wird nämlich von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtssicherheit gibt es jetzt auch für sogenannte Umfeldmaßnahmen. „Viele vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen von Putz, der Austausch von Regenrohren oder vorbereitende Dämmarbeiten sind nun ausdrücklich als förderfähig anerkannt“, sagt Daniela Karbe-Geẞler vom Bund der Steuerzahler. Wichtig ist lediglich, dass die Arbeiten im direkten Zusammenhang mit einer energetischen Maßnahme stehen. Das eröffne Eigentümern zusätzliche steuerliche Spielräume.

An den Grundsätzen hat sich nichts geändert

Der Bund der Steuerzahler rät Eigentümerinnen und Eigentümern, unbedingt darauf zu achten, dass sämtliche Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt werden. Denn nur so ist eine steuerliche Förderung überhaupt möglich. Zudem lohnt es sich, bei der Planung zu prüfen, ob vorbereitende Arbeiten wie Putzentfernung oder Rohrsanierung mit in den Sanierungsplan aufgenommen werden können. Insgesamt können 20 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 Euro pro Objekt steuerlich geltend gemacht werden. Die Ermäßigung muss dabei auf drei Jahre verteilt werden: Im ersten und zweiten Jahr werden je sieben Prozent der Kosten steuerlich in Abzug gebracht.

Unternehmen aus der Region

Im dritten Jahr noch einmal sechs Prozent.


Barrierefrei im eigenen Heim

Möglichst lange selbstbestimmt Wohnen - das wünschen sich viele Menschen.

Im eigenen Bett aufwachen, den erster Kaffee am heimischen Küchentisch trinken und ohne Hindernisse duschen - viele Menschen möchten ihren Lebensabend zu Hause verbringen. Wie gelingt selbstbestimmtes Wohnen im Alter?

Wenn die Sehkraft nachlässt, die Muskeln schwächer werden und der Gang wackeliger wird, ist eines besonders entscheidend: „Platz schaffen“. Denn das schafft Sicherheit, so die Devise von Yvonne Jahn, die als Wohnungsberaterin beim Verein Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung arbeitet. Das Wichtigste ist dann: Stolperfallen vermeiden. So lieb einem der Teppichläufer auch sein mag, im Alter kann er zur Sturzgefahr werden. Auch Türschwellen, Kabel oder herumstehende Einrichtungsgegenstände können dann gefährlich werden - also besser rechtzeitig entfernen, rät Jahn. Lassen sich Barrieren nicht eliminieren, sollte man diese in jedem Fall sichtbar machen und eventuell farblich markieren. Alle Wohnbereiche sollten gut beleuchtet sein.

Unternehmen aus der Region

Bei der Suche nach neuen Sitzgelegenheiten sollte man auf Komfort und Sicherheit achten. Haben sie feste Lehnen, die Abstützen möglich machen? Und sind sie hoch genug oder versinkt man darin? „Ein Sessel kann zur Falle werden, wenn man selbst nicht mehr herauskommt“, warnt Simon Eggert, Geschäftsleiter vom Zentrum für Qualität in der Pflege. Sämtliche Gegenstände des täglichen Bedarfs sollten gut erreichbar sein. Das gilt auch für die Toilette - auch hier ist Eggert zufolge die passende Höhe wichtig, um das Setzen und Aufstehen zu erleichtern.

„Idealerweise hat man im Badezimmer eine gut begehbare Dusche, fest installierte Haltegriffe und Sitzgelegenheiten, wie einen fest angebrachten, klappbaren Sitz“, sagt Eggert.

In manchen Haushalten gibt es drehbare Armaturen. „Wenn jedoch Kraft und Geschicklichkeit nachlassen, sind diese oft schwer zu bedienen“, so Bellendorf. Falls es nicht geschehen ist, sollte man also Einhebelarmaturen einbauen lassen.

Am besten vorausschauend planen: Waschmaschinen oder Trockner kann man etwa auf ein Podest stellen, um ständiges Bücken zu vermeiden, rät Bellendorf.„Im Alter kann es problematisch sein, wenn man sich tief bücken oder hoch strecken muss“, sagt Simon Eggert. Um Töpfe und Pfanne einfacher zu erreichen, rät Eggert dazu, in den Küchenunterschränken ausfahrbare Schienen zu montieren. Außerdem ist es sinnvoll, wenn man Elektrogeräte möglichst erhöht stellt. Damit man etwa den Kühlschrank gut erreichen sowie Backofen und Geschirrspüler einfacher bedienen kann, so Simon Eggert.

Tipp, um Bränden vorzubeugen: Egal ob pflegebedürftig oder nicht, in der Küche ist ein Herd mit Abschaltautomatik immer empfehlenswert.

Um gut ins Bett und wieder herauszukommen, kommt es unter anderem auf die Höhe der Liegefläche an. Für das altersgerechte Wohnen empfiehlt Simon Eggert entsprechend höhere Betten, die das Aufstehen erleichtern. Idealerweise sind sie automatisch verstellbar. Zudem sollte man darauf achten, dass das Bett nicht nur von den Seiten gut zugänglich ist, sondern auch am Fußende frei steht. So bleibt bei Pflegebedürftigkeit an allen Seiten Platz, um die Person zu versorgen.

Ist die Wohnung nicht ebenerdig, stellt sich die Frage, was passiert, wenn etwa ein vorhandener Aufzug kaputtgeht, so Eggert. Gibt es Treppen im oder am Haus, empfiehlt er doppelte Handläufe, „sodass man mit beiden Händen zugreifen kann“. Wichtig kann zudem eine gut hörbare oder anderweitig wahrnehmbare Türklingel sein. Auch die Gegensprechanlage sollte gut bedienbar sein - beispielsweise für Personen im Rollstuhl.