Der Mann hatte in einem ersten Verfahren alle Schuld von sich gewiesen. Foto:  

Ein 50-Jähriger hat 2019 einen Zusammenstoß verursacht, bei dem zwei Frauen schwer verletzt wurden.

Marbach - Es ging ihm nicht schnell genug. Und das, obwohl er nur noch wenige Minuten von daheim entfernt war, als er zum Überholmanöver ansetzte. Vor genau einem Jahr verursachte der heute 50-Jährige dabei einen schweren Unfall mit zwei Verletzten auf der Straße von Freiberg nach Benningen. Der Unfall ist nun am Dienstag vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Marbach erneut verhandelt worden – dieses Mal rechtskräftig.

Der wiederholte Prozess war nötig, weil der Angeklagte sich in einer ersten Verhandlung völlig uneinsichtig gezeigt hatte: Anstatt den Strafbefehl, der lediglich eine Geldstrafe und den Entzug des Führerscheins vorsah, zu akzeptieren, legte der gebürtige Marbacher vor Gericht Einspruch ein und wies alle Schuld von sich.

Als die Richterin daraufhin ein Gutachten bei einem Kfz-Sachverständigen in Auftrag geben wollte, der bereits einmal über den Strafbefehl gesehen und eine erste Einschätzung abgegeben hatte, machte die Verteidigung noch mögliche Befangenheit geltend. Daraufhin erstattete ein anderer Sachverständiger ein Gutachten, das dann exakt zum gleichen Ergebnis kam: Der Angeklagte hat fahrlässig gehandelt. Nach Überzeugung der Anklagebehörde scherte der Malermeister Anfang März  2019 gegen 22.30 Uhr mit seinem BMW leichtfertig aus und überholte grob rücksichtslos. Er prallte dabei mit einem entgegenkommenden Fiat zusammen, in dem zwei Frauen unterwegs waren, und kollidierte auch noch mit dem Mercedes, den er überholen wollte.

Eine der Frauen erlitt bei dem Unfall einen Oberschenkelhalsbruch sowie einen Splitterbruch, die zweite Frau lag aufgrund ihrer Verletzungen mehrere Wochen im Krankenhaus und musste fünf Mal operiert werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem 50-Jährigen vor, fahrlässig eine Gefährdung im Straßenverkehr herbeigeführt zu haben, dabei zwei Menschen schwer verletzt und einen Sachschaden von über 25 000 Euro verursacht zu haben. Am Dienstag nun erschien der Vater zweier erwachsener Kinder reumütig vor Gericht mit einem neuen Verteidiger und räumte umgehend alle Vorwürfe „ohne Wenn und Aber“ ein. Sein Mandant habe damals gedacht, er könne ein entgegenkommendes Auto noch rechtzeitig am Licht erkennen, versuchte der Anwalt einen Erklärungsansatz. Der Angeklagte beschränkte seinen Einspruch nun lediglich auf die Rechtsfolgen. Mit anderen Worten: Der 50-Jährige bat um eine etwas mildere Strafe.

Dem konnte die Staatsanwaltschaft aber nur bedingt folgen. Ein Strafbefehl unterstelle stets die größtmögliche Einsicht und Eingeständnis in das falsche Verhalten und liege daher beim Strafmaß am unteren Rand. Das jetzige Verhalten käme spät, die Verletzungen der Opfer waren erheblich und der Schaden hoch. Somit müsse der Antrag nun auf 150 Tagessätze statt wie im Strafbefehl vorgesehenen 120 Tagessätze zu je 80 Euro erhöht werden und der Führerschein für weitere vier Monate entzogen bleiben.

Richterin Ursula Ziegler-Göller berücksichtigte die tatsächliche Einkommenssituation des Mannes und auch die Tatsache, dass er sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen hatte. „Ich hoffe, das Verfahren hat Sie beeindruckt, und Sie passen Ihr Verhalten künftig dem Straßenverkehr an“, richtete sich Ziegler-Göller an den Mann und verurteilte ihn zu 130 Tagessätzen zu je 40 Euro sowie einem Fahrverbot von drei Monaten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil ohne Umschweife.