Von 1. Januar an dürfen hier keine Euro-5-Diesel mehr rein: Alex Naujocks (von links) und mit Ürkmez stellen die neuen Schilder an der Cannstatter Straße auf. Zunächst werden sie bis zum 1. noch abgedeckt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Die Stadtverwaltung rüstet auf: Zum 1. Januar 2020 werden an rund 150 Standorten in der Innenstadt Schilder aufgestellt. Damit wird geregelt, auf welchen Strecken Diesel bis einschließlich Euro 5 nicht fahren dürfen.

Stuttgart - An Verkehrszeichen war aus Autofahrerperspektive in der Landeshauptstadt schon bisher kein Mangel. Zum 1. Januar 2020 gibt es eine deutliche Aufstockung. Dann werden 663 einzelne Schilder auf das von diesem Tag an geltende neue Fahrverbot auf vier innerstädtischen Strecken auf der B 14 und B 27 hinweisen. Es gilt für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 und erweitert damit das bestehende zonale Dieselfahrverbot bis einschließlich Euro 4.

Mitarbeiter des städtischen Abfallwirtschaftamtes stellen die Schilder an rund 150 Standorten auf. Dabei werden jeweils bis zu vier Verkehrszeichen untereinander montiert: Das Verbot für Kraftwagen (Auto in rotem Kreisring), darunter „nur Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5“, darunter „Anlieger frei“, und zuletzt eine Blechtafel, die die das Verbot betreffende Streckenlänge angibt. Das neue, im Luftreinhalteplan festgelegte Fahrverbot müsse an jeder Einmündung in die Bundesstraßen angezeigt werden, begründet eine Stadtsprecherin die Schilderflut. Die Zeichen bleiben zunächst abgedeckt.

Bisher 6126 Ausnahmen erteilt

Vom dem Dieselfahrverbot bis einschließlich Euro 4 ausgenommen waren bisher 6126 Fahrzeuge aus Stuttgart und dem Umland, für die die auf ein Jahr befristete Genehmigung abläuft. Die Stadtverwaltung appelliert an die betroffenen Halter, bei Bedarf einen Verlängerungs- oder einen Erstantrag zu stellten. Diese Möglichkeiten haben bisher 437 Autofahrer ergriffen. Elf davon fielen unter die im Luftreinhalteplan beschriebenen generellen Ausnahmetatbestände. Bis zum 10. Dezember hatte die zuständige Stelle im Ordnungsamt außerdem weitere 83 Anträge genehmigt und 42 abgelehnt.

Im zweiten Jahr des Fahrverbots gebe es keine Verschärfung bei der Beurteilung für eine Befreiung, so eine Sprecherin. Weiterhin müssten Arztatteste, Einkommensnachweise und Arbeitsbescheinigungen vorgelegt werden, reine „Durchgangsfahrten“ würden immer abgelehnt. Für die neuen Streckenfahrverbote werde es gar keine Einzelausnahmen geben.