Die Bürgergeldreform bietet die Chance auf ein neues Miteinander zwischen den Jobcentern und den Leistungsempfängern. Bis sie volle Wirkung entfaltet, braucht es allerdings noch Zeit, meint Matthias Schiermeyer.
Irreparabel war das katastrophale Image der früheren Grundsicherung für Arbeitsuchende – Hartz IV war mehr Stigma als staatliche Unterstützung. Zwar haben die Hartz-Gesetze seinerzeit sehr wohl zum Arbeitsmarktaufschwung beigetragen, aber eine Reform war unvermeidlich. Seit einem halben Jahr nun heißt es Bürgergeld. Und wenn zum 1. Juli die zweite und wichtigere Stufe der Reform in Kraft tritt, wird nicht gleich alles besser. Doch besteht die große Chance auf mehr Akzeptanz, weil es anders als Hartz IV ein zugewandtes Menschenbild vermittelt.
Es sind nicht nur Begriffe wie die Kooperationspläne oder das Coaching, die das Verhältnis des Hilfebedürftigen zum Jobcenter-Berater künftig prägen. Auch soll eine neue Kultur des Miteinanders zu besseren Ergebnissen führen. So erhalten erstmalige Leistungsbezieher nicht mehr gleich das Gefühl, dass sie sich blank machen müssen. In der zwölfmonatigen Karenzzeit wird ihr Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist – auch wird die Miete da noch nicht so auf ihre Angemessenheit hin hinterfragt und angepasst. Die Last, erst umziehen zu müssen oder Angespartes ausgeben zu müssen, um an die staatlichen Leistungen zu kommen, entfällt. Dies ist ein echter Fortschritt.
Qualifizierung hat Priorität
Es gibt diverse neue Wege, die die gemeinsame Zielsetzung – die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt – nach vorne rücken sollen. Dazu gehört auch der Wegfall der Vorrangvermittlung: Die Qualifizierung hat Priorität gegenüber der schnellen Vermittlung in den Job, die oft dazu führt, dass der Kandidat in kurzer Zeit wieder auf der Matte steht, um Bürgergeld zu beantragen.
Die Hartz-IV-Debatte war immer schon auch geprägt von Fehleinschätzungen. Dazu gehören die Sanktionen, die in der Praxis keine große Rolle gespielt haben. Übersehen wird oft auch, dass viele Grundsicherungsempfänger sogenannte multiple Vermittlungshemmnisse mitbringen. Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen und anderen Einschränkungen wieder in die Spur zu bringen ist ein echter Kraftakt, der viel Beschäftigung mit dem Einzelfall erfordert. Jetzt bekommen die Jobcenter bessere Instrumente in die Hand, wenngleich es ihnen derzeit an Personal mangelt.
Bessere Startvoraussetzungen als Hartz IV
Hoffnungsfroh sollte auch machen, dass sich das Bürgergeld unter anderen Umständen entfalten kann als seinerzeit die Hartz-Gesetze: Die Massenarbeitslosigkeit ist verschwunden – heute wird quasi jede Hand auf dem Arbeitsmarkt benötigt. Da kann die Rettung nicht von den Langzeitarbeitslosen kommen, aber die Perspektiven sind deutlich günstiger. Den Schwerpunkt auf Weiterbildung oder den Erwerb von Sprachkenntnissen zu legen, ist unabdinglich. Und auch von den Arbeitgebern darf man mehr Unterstützung erwarten, weil sie womöglich keine andere Wahl haben.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist stets auch eine nicht zu unterschätzende Solidaritätsleistung der Gemeinschaft. Dass mit ihrem Geld sparsam umgegangen wird, sollte selbstverständlich sein. Dennoch stellt sich angesichts der hartnäckigen Inflation die Frage, ob der Regelsatz von beispielsweise 502 Euro für einen Alleinstehenden noch den dringendsten Lebensunterhalt abdeckt – gerade in teuren Ballungsräumen erscheint dies als ein Ding der Unmöglichkeit.
Alles andere als eine soziale Hängematte
Weder ermöglichen solche Beträge eine gesellschaftliche Teilhabe, noch verhindern sie ein Leben in Armut. Von der sozialen Hängematte darf also weiterhin nicht die Rede sein. Zugleich bleibt die Erwartung, dass sich die Betroffenen der Kooperation nicht verweigern und eigenverantwortlich um Arbeit bemühen. Das Bürgergeld nimmt den Betroffenen nicht allen Druck, bietet aber immerhin die Chance, das Fordern gegenüber dem Fördern besser auszutarieren.