In Baden-Württemberg ist das Radfahren nur auf Waldwegen erlaubt, die breiter als zwei Meter sind Foto: Pressefoto Baumann

Baden-Württembergs Forstministerium hält an der Zwei-Meter-Regel für Waldwege fest – trotz 56 650 Protestunterschriften, die die Radverbände seit Wochen und bis zum Freitagabend gesammelt haben.

Stuttgart - Baden-Württembergs Forstministerium hält an der Zwei-Meter-Regel für Waldwege fest – trotz 56 650 Protestunterschriften, die die Radverbände seit Wochen und bis zum Freitagabend gesammelt haben. „Aus unserer Sicht gibt es keinen Handlungsbedarf“, sagte eine Sprecherin von Forstminister Alexander Bonde (Grüne) unserer Zeitung. Dies gelte auch für die Forderung, das Land möge einen Runden Tisch einberufen, um mit allen Betroffenen über eine Änderung des Waldgesetzes zu reden. „Das sehen wir aktuell nicht“, so die Ministeriumssprecherin. Vor Ort halte man solche Runden Tische aber für sinnvoll, um Konflikte zwischen den Radfahrern und den Wanderern und Jägern zu entschärfen.

Die Initiatoren des Protests kritisierten die Haltung des Ministeriums. „Ein Runder Tisch entspräche der Politik des Gehörtwerdens“, sagte Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) – eine Anspielung auf den Anspruch der Regierung, besonders bürgernah zu sein. Der Schwarzwaldverein habe seine mögliche Teilnahme auch schon zugesagt. „In Hessen war ein Runder Tisch sehr erfolgreich und wurde von allen beteiligten Verbänden gelobt“, so Mittelstädt, der seine Hoffnungen nun auf Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) setzt. Nach seinen Angaben hat Kretschmann bei einer Bürgerversammlung am 14. November in Emmendingen zu dem Thema gesagt: „Ja, dann muss man sich halt an einen Tisch setzen und überlegen, wie man die Konflikte verringert.“ Da würde er den Ministerpräsidenten gern beim Wort nehmen, so Mittelstädt.

Die Unterschriftenaktion der Radfahrer endet am Sonntag. Am 4. Dezember sollen die Unterschriften dem Petitionsausschuss des Landtags übergeben werden. Der Ausschuss kann Empfehlungen geben, aber im Moment scheint es auch im Parlament keine Mehrheit für die Abschaffung der Zwei-Meter-Regel zu geben. „Auch dort sieht man klar die Vorteile der bestehenden Regelung, die sich über Jahre bewährt hat“, sagt die Sprecherin des Forstministeriums.

Ein Vorteil sei die Klarheit der Regel, die besagt, dass auf Waldwegen, die schmaler als zwei Meter sind, nicht Rad gefahren werden darf. Dies sei vor allem bei Konflikten und Unfällen wichtig, so die Sprecherin. In Bundesländern wie Bayern und Hessen, wo das Radfahren auf „geeigneten“ oder „festen“ Waldwegen erlaubt ist, gibt es demnach Probleme, wenn zum Beispiel ein Mountainbiker einen Wanderer anfährt. Dann müsse der Wanderer nachweisen, dass der Weg für den Radfahrer nicht geeignet war, so die Ministeriumssprecherin. Dies wolle man im Land vermeiden.

Die Mountainbiker hingegen plädieren dafür, „das pauschale Verbot aufzuheben und an einzelnen Brennpunkten Lösungen zu suchen“, wie Mittelstädt sagt.