Ex-OB-Kandidat John Heer klagt gegen Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Bordellbetreiber John Heer geht gegen die Behauptung der Stuttgarter Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle vor, seine Betriebe seien illegal.

Stuttgart - Sie stehen auf verschiedenen Seiten: Veronika Kienzle, Bezirksvorsteherin in Stuttgart-Mitte, und Bordellbetreiber John Heer. Beide pflegen eine Rivalität, die sich nun auch auf juristischer Ebene fortsetzt. Dort treffen sich die beiden ehemaligen Stuttgarter OB-Kandidaten am 24. Februar beim Landgericht. John Heers Münchner Rechtsanwälte BFK Finke Kuhn klagen in dieser Verhandlung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Darin heißt es, Veronika Kienzle habe es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, Heer betreibe ein nicht genehmigtes Bordell, Heer nutze sein Anwesen in der Leonhardstraße illegal als Prostitutionsstätte und Heer habe die Prostitutionsstätte im Anwesen Leonhardstraße 7 gewerberechtlich als gewerbliche Zimmervermietung angemeldet. In dem Schriftsatz wird zudem angedroht, im Falle einer Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Als Belege führen die Anwälte Aussagen an, die Veronika Kienzle in verschiedenen Medien über John Heer und dessen Etablissements gemacht hatte.

Star-Anwaltskanzlei vertritt Kienzle

Veronika Kienzle hat daraufhin die Kanzlei des Ludwigsburger Sport-Staranwalts Christoph Schickhardt beauftragt, den Fall vor dem Landgericht zu übernehmen. Auf Anfrage sowie schriftlich teilt Kienzles Anwalt Ralf Kitzberger mit: „Es handelt sich dabei um Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Ich sehe daher keinen Grund, die geforderte strafbewehrte Unterlassung- und Verpflichtungserklärung abzugeben.“ Weder Kienzle noch Heer wollten sich in Anbetracht eines schwebenden Verfahrens zu den Vorgängen äußern.