In Stuttgart nehmen die Straßen- und Wohnungsprostitution zu. Foto: dpa/Andreas Arnold

Vorwurf Zweckentfremdung: 100 illegal zur Prostitution genutzte Wohnungen in der Stadt rufen den Mieterverein auf den Plan. Baubürgermeister in der Kritik.

Der Umgang mit Prostitution in Stuttgart ist ein heißes Eisen. Seit Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) verkündet hat, das Rotlichtviertel von Vergnügungsstätten jeder Art per neuem Bebauungsplan zu säubern, ist eine Kontroverse entstanden. Auch Befürchtungen wurden laut, dass die Vertreibung der Prostitution aus dem Viertel zu mehr Illegalität in Form von Straßen- und Wohnungsprostitution führe. Schon jetzt blüht die sogenannte Wohnungsprostitution in Stuttgart. Eine Liste von über 100 Wohnungen, die aus der Bürgerschaft an die Verwaltung übermittelt worden war, löst nun auch beim Mieterverein Kritik an der Verwaltung und Baubürgermeister Pätzold aus. Denn hier greife das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das der Bekämpfung von Wohnraummangel dient. Es gibt Kommunen die Möglichkeit, durch eine Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit der Wohnraummangel nicht absehbar beseitigt werden kann.

Kritik vom Mieterverein

„Wird eine Wohnung überwiegend zur Prostitution genutzt, so liegt klar eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Ich wundere mich, dass die Stadt deshalb nicht versucht, wegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen, da doch seit Januar 2016 ein Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart gilt“, sagt Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart. Daher fordert Gaßmann nun in einem Brief an Peter Pätzold: „Auch angesichts des sich weiter verschärfenden Wohnungsmangels in Stuttgart erwarten wir, dass Ihr dafür zuständiges Amt die zweckentfremdeten Wohnungen wieder einer Wohnnutzung zuführen wird.“

Vermieter von Wohnräumen zur Prostitution hätten laut Gassmann in der Regel wenig Chancen, ihre illegale Nutzung für Prostitution als Wohnnutzung zu deklarieren, wenn Pätzolds Amt die Unterstützung der Polizei anfordere. „In uns bekannten Fällen aus anderen Städten konnten Städte mithilfe der Polizei den Nachweis der überwiegenden Nutzung für Zwecke der Prostitution erbringen“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins und bittet den Baubürgermeister um Auskunft zu folgender Frage: „Hat Ihre Abteilung wegen Zweckentfremdung beim Stuttgarter Gewerbeamt die Liste der illegalen Wohnungen bereits angefordert und was unternimmt diese Abteilung, damit die illegale Zweckentfremdung von Wohnraum für Zwecke der Prostitution umgehend beendet wird?“