Der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann kämpft für das Zweckentfremdungsverbot. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das frühere Leerstands- und Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum war ein Erfolg. Das rechnet Rolf Gaßmann, Chef des Mietervereins in Stuttgart, vor. Das Verbot galt unter einer CDU-Landesregierung bis zum Jahr 2000.

Stuttgart - Bis Januar will OB Fritz Kuhn (Grüne) in Stuttgart wieder ein Verbot gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum einführen. Die Umwandlung von Wohnungen in Läden oder Büros, aber auch der Leerstand könnte dann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro sanktioniert werden.

Kuhn hat vorgerechnet, dass damit 1000 bis 3100 bisher leerstehende Wohnungen auf den Mietmarkt kommen könnten. Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart, rechnet mit deutlich mehr. Er hat am Donnerstag Zahlen geliefert, die die Wirkung des bereits von 1981 bis 2000 bestehenden Verbots aufzeigen. „Im Durchschnitt entstanden damals durch das Zweckentfremdungsverbot jährlich 350 neue Wohnungen“, so Gaßmann.

Zwar verschwanden in den 19 Jahren 4900 Wohnungen durch von der Stadt genehmigte Zweckentfremdungen vom Markt, die Stadt machte die Genehmigung damals aber von der Schaffung von Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlungen abhängig. In der Summe waren für 373 150 Quadratmeter bisherigen Wohnraum andere Nutzungen genehmigt worden. Als Ausgleich wurden aber 497 825 Quadratmeter Wohnraum neu gebaut. Außerdem erhielt die Stadt umgerechnet 2,35 Millionen Euro einmalige Ausgleichszahlungen und in der Summe von 1981 bis 2000 weitere 275 000 Euro an laufenden Ausgleichszahlungen.

Während 1981 noch 102 Wohnungen ohne Auflagen für einen anderen Nutzungszweck verwendet werden durften, zog die Stadt in der Folge die Zügel deutlich an. 1982 gab es nur noch 29 Umnutzungen ohne Auflagen, 1989 noch acht, 1990 und 1991 gar keine. Von 1992 bis 2000 wurden 120 Genehmigungen ohne Auflagen erteilt, bei 1955 Auflagen ausgesprochen.

Das Zweckentfremdungsverbot, das unter einer von der CDU geführten Landesregierung und einem CDU-OB gegolten habe, sei ein erfolgreiches Instrument zum Erhalt, aber auch zur Schaffung von Wohnraum gewesen, bilanziert Gaßmann.