Am Hans-im-Glück-Brunnen: Wohnungseigentümer gestattet ausschließlich Wohnnutzung Foto: Peter-Michael Petsch

Wohnräume am Hans-im-Glück-Brunnen in Stuttgart-Mitte dürfen nicht als Partywohnung des Kräuterlikör-Herstellers Jägermeister genutzt werden. Dies hat der Eigentümer, die Stinag AG, dem Mieterverein Stuttgart schriftlich zugesichert.

Stuttgart - Die Stinag AG, Eigentümerin des Gebäudes Geißstraße 5, hat ihrem Pächter die Nutzung von Wohnraum als Partyraum untersagt. Sie hat dies dem Mieterverein Stuttgart am 30. September schriftlich mitgeteilt und zugesichert, „dass wir die Zweckentfremdung von Wohnraum in unseren Gebäuden weder dulden noch fördern werden“.

Wie berichtet, hatte der Mieter des 2. und 3. Obergeschosses geplant, dort eine Wohngemeinschaft einzurichten, in der Partys von Jägermeister gefeiert werden sollten. Studierende konnten sich für den sogenannten Jägercampus, initiiert vom Kräuterlikör-Hersteller Jägermeister, bewerben. Die fünf Gewinner, so die Werbeaktion im Internet, dürfen ein Jahr lang mietfrei in einer WG zwischen den Bars am Hans-im-Glück-Brunnen wohnen, müssen in dieser Zeit jedoch für Jägermeister werben.

Dagegen hatte der Mieterverein protestiert und die geplante Zweckentfremdung von knappem Wohnraum als „geschmacklos“ bezeichnet. Der Vorsitzende des Mietervereins, Rolf Gaßmann, begrüßt „die Klarstellung der Stinag, dass Partyeffekt und Alkoholkonsum nicht in den Vordergrund der Wohnnutzung treten sollen“.