Boris Palmer setzt auf die Einsicht der Grundstücksbesitzer. Foto: dpa

Angesichts der drastischen Wohnungsnot setzt Oberbürgermeister Boris Palmer auf den Bauzwang und setzt Grundstücksbesitzer unter Druck.

Tübingen - In Tübingen will Oberbürgermeister Boris Palmer die Eigentümer brachliegender Baugrundstücke zum Wohnungsbau zwingen. Als letztes Mittel kündigt der Grünen-Politiker angesichts des angespannten Wohnungsmarkts in der Universitätsstadt Enteignungen an. Die ersten Briefe der Stadt an die Eigentümer sind jetzt verschickt worden. Insgesamt geht es um rund 550 baureife Grundstücke, auf denen es Platz für 1000 Wohneinheiten gibt. Palmer stützt sein Vorgehen gegen innerstädtische Baulücken auf Paragraf 176 des Baugesetzbuches, der ein Baugebot formuliert. Es sei ihm bewusst, formuliert Palmer in dem Schreiben, „dass die Ankündigung eines Baugebietes für Sie als Grundstückeigentümer ein tiefer Einschnitt in die Verfügungsfreiheit über Ihren Besitz darstellt.“ Doch Eigentum unterliege nach dem Grundgesetz einer Sozialbindung .

Zuerst drohen als Bußgeld 50.000 Euro

Die angeschriebenen Grundstückseigentümer sind nun in der Pflicht. Sie werden aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Baugesuch einzureichen und innerhalb von vier Jahren zu bauen. Alternativ könnten sie ihr Grundstück auch veräußern, schlägt Palmer vor – gerne an die Stadt Tübingen. Bleibt eine Antwort aus, folgt ein Anhörungsbogen. Schließlich droht den Eigentümern ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. „Wenn das nicht zum Erfolg führt, dann sieht das Gesetz letztlich eine Enteignung vor. Das ist nicht anderes als ein Zwangsverkauf an die Stadt zum Verkehrswert“, so Palmer. „Grundsätzlich ist eine Enteignung aber nicht das Ziel und auch nicht zu erwarten“, sagt der Oberbürgermeister. Er sei überzeugt davon, dass spätestens angesichts der Bußgeldbescheide die meisten einsehen würden, dass es Zeit sei zu bauen.

Der Städtetag fordert sogar schärfere Maßnahmen

Der Städtetag verteidigte die Initiative des Tübinger Oberbürgermeisters und forderte sogar eine Verschärfung des Baugesetzbuchs. „Als eine von vielen Maßnahmen sollte das Baugebot besser angewandt werden können. Städte müssen leichter und mit größeren Erfolgschancen Eigentümer von baureifen Grundstücken zum Bauen auffordern können“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Es wäre ein großer Fortschritt, wenn Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können, in dem Wohnraummangel besteht.“

Als „populistischen Vorstoß ohne große Effekte“ kritisiert Ottmar Wernicke, Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg, den Tübinger Kampf gegen Baulücken. „Das ist ein stumpfes Schwert“, beton Wernick, „das wird juristisch zerpflückt werden und sicherlich nicht schnell für Wohnraum sorgen.“ Nirgendwo in Deutschland sei ihm eine Kommune bekannt, die Ähnliches plant.

Deutlich radikalere Ideen werden derzeit in der Bundeshauptstadt Berlin vorangetrieben. Dort sammelt ein Bündnis Unterschriften, um ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Ziel ist die Enteignung von privaten Immobilienunternehmen, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Die Bestände sollen anschließend in Gemeineigentum überführt werden.

Die Debatte über das Baugebot in den Kommunen hat inzwischen auch die Bundesregierung erreicht. Während sich Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Verschärfung der geltenden Regeln einsetzt, lehnt Innen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU) dies als unnötig ab. Der Deutsche Mieterbund erklärte am Freitag, dass er eine konsequente Anwendung des Baugebots in Regionen mit Wohnungsmangel unterstütze.