Im Hallen-Faustball müssen die Frauen des TV Stammheim in Liga zwei abstiegen, im Feld-Faustball (Foto) spielen sie in der Bundesliga. Foto: Pressefoto Baumann

Die Faustball-Funktionäre signalisieren ein hartes Durchgreifen nach dem Ergebnisbetrug bei der Partie gegen den TV Eibach – doch die Verantwortlichen des TV Stammheim beraten dennoch über einen Einspruch gegen den Zwangsabstieg aus der Bundesliga der Frauen.

Stuttgart - Es war ein Phantomspiel, die Faustball-Begegnung der Frauen zwischen dem TV Stammheim und dem TV Eibach – und die 1:3-Niederlage der Stuttgarterinnen ein gut mögliches, aber frei erfundenes Ergebnis. Die beiden Clubs hatten dies abgesprochen, um dem Club aus Eibach bei Nürnberg die 189 Kilometer weite Reise an den Neckar zu ersparen, wo ein für die Tabelle bedeutungsloses Spiel stattgefunden hätte. Zeit und Geld gespart, die Umwelt nicht belastet – ein nachvollziehbarer Plan. Doch der Betrug kam heraus, und die Deutsche Faustball-Liga (DFBL) bestrafte beide Clubs mit dem Zwangsabstieg in Liga zwei.

Beim TV Stammheim wollen sich die Verantwortlichen erst mal sortieren, nachdem dem Verein am Mittwochnachmittag das Urteil zugegangen war. „Wir müssen uns zusammensetzen und beraten, wie wir weiter vorgehen“, sagt Alwin Oberkersch, „bis dahin werden wir keine Stellungnahmen zu diesem Fall abgeben.“ Bei diesem Treffen der Abteilungsspitze soll auch diskutiert werden, ob Einspruch gegen das Urteil eingelegt wird. Zehn Tage ab Urteilszustellung hat der Club dafür Zeit. „Das ist eine schwierige Situation für einen Verein, in dem nur Ehrenamtler in der Verantwortung stehen“, sagt TVS-Geschäftsführer Oberkersch, „wir werden uns aber nicht drängen lassen.“

Wer zum Spiel nicht antritt, steigt automatisch ab

Die DFBL hatte Regel 6.2.5.2 der Spielordnung angewandt, wonach „eine Mannschaft, die bei Spielrunden zu allen angesetzten Spielen eines Spieltages nicht oder nicht spielfähig antritt, ihre Teilnahmeberechtigung an den weiteren Spielen verliert und in die nächstniedrigere Leistungsklasse absteigt“. Interpretationsspielraum besteht bei der Auslegung aus Sicht der Faustball-Funktionäre nicht – die Clubs sind nicht angetreten, also werden sie strafversetzt. „Auch wenn es sich nur um ein einziges Spiel handelt, müssen wir so verfahren“, sagt Bert Märkl, der bei der DFBL für das Ressort „Recht und Ordnung“ zuständig ist.

Eine ziemlich harte Strafe für ein Vergehen, für das man mildernde Umstände geltend machen könnte – schließlich wurde kein anderer Verein betrogen. Doch Märkl verteidigt die harte Linie des Regelwerkes. Bis 2010 wurde eine Partie 0:3 gewertet, trat ein Club nicht an – doch da die Ergebnisse am grünen Tisch im Auf- oder Abstiegsfall nicht gewertet wurden, konnte auf diese Weise manipuliert werden. Deshalb verschärfte der Verband vor neun Jahren diese Regel. „Bis heute ist mir ein solcher Fall wie dieser nicht vorgekommen“, sagt Märkl, der seit 55 Jahren im Faustball-Geschäft ist und der in diesen Jahrzehnten einiges erlebt hat.

Nun können der TV Stammheim und der TV Eibach Einspruch einlegen, die Gebühr beträgt 100 Euro. Dann würde sich das ständige Schiedsgericht damit befassen, das aus einem Verbandsfunktionär sowie zwei neutralen Faustballern besteht. Danach wäre noch die Berufung möglich – und als letztes Mittel das Gnadengesuch an das DFBL-Präsidium. Eibach hat diesen Schritt bereits getan, Gnade wurde nicht gewährt; der TV Stammheim besitzt diese Option noch. Harald Muckenfuß, bei der DFBL für Leistungssport zuständig, rät vom Gang durch die Instanzen ab. „Es gibt keinen Spielraum, wir werden rigoros durchgreifen“, sagt er, „es gibt in ganz Deutschland wohl nur zwei Vereine, die das anders sehen.“ Die Verantwortlichen des TV Stammheim werden diese Aussage in ihre Überlegungen sicher auch mit einbeziehen.