Alles „vollständig und korrekt“ verbucht, sagt Bundesgesundheitsminister Foto: dpa

Bundesgesundheitsminister Gröhe nimmt Stellung zur „Buchungslücke“ bei den Kassen von einer halben Milliarde Euro aus dem Gesundheitsfonds.

Berlin - Die Berichterstattung unserer Zeitung über eine erstaunliche Lücke von rund einer halben Milliarde Euro zwischen den Überweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2015 und den tatsächlichen Buchungen der Krankenkassen hatte in der Branche für viel Aufsehen gesorgt. Die Bundestagsabgeordneten Karin Maag und Michael Hennrich (CDU) wollten von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wissen, wie sich die merkwürdige Differenz erklären lasse. Nun hat der Minister – mit ausdrücklichem Bezug auf unsere Berichterstattung – geantwortet. Sein Schreiben verweist auf eine besondere Buchungspraxis der AOK.

Gröhe weist in dem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, darauf hin, dass die Buchungsbestimmungen für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds „einheitlich vorgegeben“ und „von den Krankenkassen einzuhalten sind“. Dieser Kontenrahmen sehe neben den Konten für die Zuweisung der Abschlagszahlen aus dem Fonds auch „Forderungs- und Verpflichtungskonten“ vor, mit denen Nach- oder Rückzahlungen, die im Jahresausgleich erwartet werden, bereits abgebildet werden können. Die Differenz von 503 Millionen Euro zwischen den Zuweisungen und den ausgewiesenen Einnahmen aus Fondszuweisungen ergebe sich genau aus diesen „ausgewiesenen Forderungen und Verpflichtungen“: Einem Forderungsüberhang von 169 Millionen Euro stünden erwartete Rückzahlungen von 672 Millionen gegenüber. Alles sei „vollständig und korrekt“ ausgewiesen worden.

Das klingt plausibel. Politisch brisant wird die Sache, weil sich Maag und Hennrich auch danach erkundigt hatten, wie sich die Abweichungen auf die verschiedenen Kassenarten verteilen. Dazu sei zu bemerken, teilt das Gesundheitsministerium mit, „dass in den vorläufigen Finanzergebnissen für das Jahr 2015 fast ausschließlich bei den AOKen Abweichungsbeiträge in Form von Verpflichtungsbuchungen zu verzeichnen waren.“ Der AOK-Bundesverband habe diese erwarteten Rückzahlungen mit einer veränderten Versichertenstruktur und Neuregelungen bei den Auslandsversicherten begründet, sagt Gröhe.

Politische Debatte wird andauern

Daran spinnt sich nun eine politische Debatte an, die vermutlich das Gesundheitswesen noch längere Zeit beschäftigen wird. Hennrich sagte unserer Zeitung, er sehe sich „in seinem Anfangsverdacht bestätigt“, dass das Geld bei einigen AOKs aus dem Norden und Osten „gebunkert“ werde. Er sieht einen Zusammenhang mit der Debatte um eine Neujustierung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Kassen. Das führt ins Klein-Klein des Gesundheitssystems. Aus dem Fonds fließt ein Pauschalbetrag pro Versicherter an die Kassen. Damit es aber zu einen fairen Ausgleich zwischen Kassen unterschiedlicher Risikostruktur kommt, gibt es Ausgleichsmechanismen. Da soll der Gesetzgeber demnächst an einigen Stellschrauben drehen. Es geht also um handfeste Interessen. Da könnte, so Hennrichs Verdacht, die eine oder andere gut gestellte Kasse auf die Idee kommen, sich künstlich ein wenig ärmer zu rechnen. Hennrich sagt deutlich: „Ich vermute, dass einige ihre Vermögenssituation verschleiern.“ Ausdrücklich nimmt er übrigens die Südwest-AOK aus. Karin Maag will deshalb wissen, wie die „buchungsbegründeten Unterlagen“ der AOKs aussehen.

Genau hier liegt ein Problem: Während die einzelnen AOKs der Aufsicht der Bundesländer unterstehen, in denen sie angesiedelt sind, unterliegen bundesweite Kassen der Aufsicht des Bundesversicherungsamts. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Gesundheitsministerien der Länder ihre Aufsicht mitunter kulanter ausüben, als die Bundesbehörde. Hennrich sieht hier „dringenden Reformbedarf“ hin zu „einer einheitlichen Finanzaufsicht“. Auch Karin Maag fordert „zumindest einheitliche Prüfungsregeln und eine einheitliche Prüfungspraxis.“ Unterstützung für die Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht kommt auch vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen. Dessen Mitglieder stehen zu zwei Drittel unter Bundesaufsicht, ein Drittel der BKKs sind unter Länderaufsicht. Das macht Vergleiche möglich. Franz Knieps, Vorstand des Dachverbands, sagt unserer Zeitung: „Regelmäßig machen unsere Kassen die Erfahrung, dass beim BVA sehr restriktiv, vor allem bei der Zulassung von Selektivverträgen, verfahren wird. Dies bremst gerade regionale Initiativen“ aus. Sein Verband fordere deshalb „eine Gleichbehandlung durch die zuständigen Aufsichten“. Eine solche einheitliche Aufsicht würde aber nur auf dem Wege einer Verfassungsänderung möglich sein. Möglicherweise kommt in diese Frage, die die Politik seit anderthalb Jahrzehnten beschäftigt, nun neue Bewegung.