Wenn der ehemalige Partner nicht bezahlt, kommen Alleinerziehende schnell in eine prekäre finanzielle Lage. Foto: dpa/Marcel Kusch

Wenn Eltern mit Kindern sich trennen und ein ehemaliger Partner keinen Unterhalt bezahlt, kann es für Alleinerziehende schwierig werden. Dann springt der Gesetzgeber mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Da 2023 aber das Kindergeld erhöht wird, das auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird, gehen diese Alleinerziehenden leer aus.

Wenn sich ein Paar getrennt hat, kümmern sich nicht alle Eltern um den Unterhalt ihrer Kinder. Oft bleiben die Zahlungen eines Elternteils aus. Für diesen Fall springt der Staat ein. Diese Ausfallleistung hat der Gesetzgeber im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Die Zahlung ist nicht zuletzt für Alleinerziehende ein wichtige Stütze.

Seit 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Volljährigkeit für alle Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern gewährleistet. Vorher war diese Leistung auf 71 Monate beschränkt.

Sätze sind 2023 unverändert

Trotz der starken Inflation ändert sich an den Zahlungen im neuen Jahr nichts, die Beträge bleiben gleich. So kann man für Kinder unter fünf Jahren im Monat 177 Euro erhalten, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren sind es monatlich 236 Euro, Teenager im Alter zwischen 12 und 17 Jahren bekommen 314 Euro.

Voraussetzung ist, dass die Kinder mit einem alleinerziehenden Elternteil leben. Neben dem Unterhaltsvorschuss können die Alleinerziehenden auch noch etwa Leistungen aus der Grundsicherung beziehen. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren dürfen diese Leistungen selbst aber nicht erhalten, sonst haben sie keinen Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss.

Bei Kindergelderhöhung gehen sie leer aus

Eine unerfreuliche Entwicklung müssen gerade Alleinerziehende vom kommenden Jahr an hinnehmen. Nicht nur wird der Unterhaltsvorschuss nicht erhöht in dieser von starken Preissteigerungen geprägten Zeit. Bei der Erhöhung des Kindergeldes vom kommenden Jahr an auf dann 250 Euro geht diese besonders bedürftige Gruppe faktisch leer aus. Denn das Kindergeld wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das Plus beim Kindergeld ist für Alleinerziehende deshalb im gleichen Umfang ein Minus beim Unterhaltsvorschuss, also ein Nullsummenspiel.