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Auf breiter Front steigen 2016 die Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Wir erklären, warum das so ist und wie man sich wehren kann.

Stuttgart - Die Krankenkassen entscheiden in diesen Tagen über die Höhe des Zusatzbeitrags, den sie ab 2016 von ihren Mitgliedern erheben. Schon jetzt steht fest: Für die übergroße Mehrheit wird es im kommenden Jahr teurer, aber viele werden davon kaum etwas spüren. Wir beantworten wichtige Fragen dazu.

Wie hoch steigen die Zusatzbeiträge?
Für 2016 hat der sogenannte Schätzerkreis ausgerechnet, dass die Zusatzbeiträge über alle Kassen durchschnittlich um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent des Bruttoentgelts steigen (bisher: 0,9). Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den die Bundesregierung allen Kassen vorschreibt, ergibt das einen Gesamtbeitrag von 15,7 Prozent (bisher: 15,5). Der Arbeitgeber trägt davon 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer ebenfalls 7,3 Prozent und obendrein den Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent. Allerdings: Jede Kasse entscheidet selbst, wie viel sie extra verlangen muss, um 2016 keine roten Zahlen zu schreiben. Einige Kassen werden über den 0,2 Punkten liegen, andere darunter. Nimmt eine Kasse 0,2 Punkte mehr, so würde das bei einem Bruttoentgelt von 3000 Euro sechs Euro pro Monat mehr für die Krankenversicherung bedeuten.
Warum steigen die Zusatzbeiträge?
Die jüngsten Gesundheitsreformen, allen voran die saft- und kraftlose Krankenhausreform, verschlingen zwar enorm viel Geld, doch so richtig wird das erst in den Jahren ab 2017 auf die Ausgaben der Kassen durchschlagen. Der Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,2 Punkte im kommenden Jahr ist dagegen auf erwartete allgemeine Ausgabensteigerungen für Ärzte, Kliniken, Arzneimittel und Krankengeld zurückzuführen. Zudem wirkt sich aus, dass die Kassen derzeit viel Geld für freiwillige Leistungen ausgeben, um neue Kunden zu locken.
Welche Krankenkassen haben schon über höhere Zusatzbeiträge informiert?
Als erster großer Versicherer hat die Techniker Krankenkasse sich öffentlich festgelegt. Deren Chef Jens Baas sagte, er wolle dem TK-Verwaltungsrat eine Erhöhung um 0,2 Punkte auf dann 1,0 Prozent vorschlagen. Derzeit nimmt die TK einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent. Die beiden anderen großen Ersatzkassen, Barmer GEK und DAK, haben noch nichts ausplaudern lassen. Es wird spekuliert, dass die DAK deutlich mehr verlangen muss als bisher. Angeblich soll es eine Erhöhung um 0,5 oder 0,6 Punkte geben. Die AOK Baden-Württemberg, bundesweit die fünftgrößte Kasse, entscheidet kommende Woche. Unter den kleinen Kassen hat sich die Metzinger BKK, die ausschließlich Versicherte aus Baden-Württemberg aufnimmt, bereits festgelegt. Sie erhebt schon bisher gar keinen Zusatzbeitrag – und verlangt somit auch 2016 nur den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.
Bis wann und wie müssen die Kassen ihre Mitglieder unterrichten?
Will eine Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar erhöhen, hat sie ihre Mitglieder bis spätestens zum 31. Dezember schriftlich zu informieren. Das Schreiben muss eine Übersicht zu den Zusatzbeiträgen aller Kassen enthalten, die vom Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen erarbeitet wird.
Welche Möglichkeiten bieten sich den Versicherten, wenn ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht?
Jedes Kassenmitglied kann zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn die angestammte Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht. Bei diesem Sonderkündigungsrecht muss die Kündigung bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, in dem die Änderung beim Zusatzbeitrag wirksam wird. Die Kündigung greift dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Bis dahin ist der Zusatzbeitrag der angestammten Kasse zu zahlen. Das heißt ganz konkret: Eine im Januar erklärte Kündigung aufgrund eines zum 1. Januar erhöhten Zusatzbeitrags wird zum 31. März wirksam.
Wie werden sich die Kassenbeiträge künftig entwickeln?
Allenthalben wird erwartet, dass die Beiträge weiter steigen. Wenn der allgemeine Beitragssatz stabil bei 14,6 Prozent bleibt, könnte der Zusatzbeitrag laut Schätzungen auf 1,3 bis 1,4 Prozent steigen und in den Folgejahren weiter.