Ein Mann hat mit seinem Komplizen vier Frauen zur Prostitution gezwungen (Symbolbild). Foto: dpa

Ein Kölner soll sich als „Heiliger“ inszeniert haben und vier Frauen mit einem perfiden System von Abhängigkeit, Ausbeutung und Misshandlungen zur Prostitution gezwungen haben. Er steht nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Karlsruhe/Düsseldorf - Ein schwerer Fall von Menschenhandel beschäftigt an diesem Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Mit einem perfiden System von Abhängigkeit, Ausbeutung und Misshandlungen soll ein Kölner mit Hilfe eines Komplizen vier Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Er inszenierte sich dabei laut Anklage als „Gesandter“ und „Heiliger“.

Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte ihn dafür im November 2016 wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei zu zehn Jahren Haft, seinen Komplizen zu acht Jahren. Dagegen haben sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt (AZ: 3 StR 274/17).

Frauen mussten teils bis zu 18 Stunden am Tag anschaffen

Die Frauen mussten laut Urteil für die beiden in Bordellen im Rheinland, in Hessen, Hamburg und Stuttgart anschaffen – teils bis zu 18 Stunden am Tag. Die Einnahmen mussten sie abgeben. Die Männer waren im Oktober 2015 in Köln und Stuttgart festgenommen worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie die Frauen mit einem „hinterlistigen Schauspiel“ in die Prostitution getrieben und dann sexuell ausgebeutet.

Wann der BGH sein Urteil spricht, ist noch unklar.