Mit Anfang 30 gibt es für viele Spaßigeres als sich mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Experten raten dennoch dazu. Foto: Alessandro Biascioli - stock.ado

Die gesetzliche Rente wird für viele nicht mehr reichen. Für den Aufbau eines Zusatzpolsters gibt es mehrere Möglichkeiten. Beliebt sind etwa private Rentenversicherungen – zu Recht?

Ein staatlicher Vorsorgefonds, eine längere Lebensarbeitszeit oder doch mehr Steuermittel für die gesetzliche Rente: Ideen zur Verbesserung des Rentensystems gibt es viele. Sicher ist bislang nur, dass die Zahl der Ruheständler schneller steigt als die der Beitragszahler. Junge Erwachsene sollten für ihren Lebensabend deshalb ein zusätzliches Finanzpolster aufbauen. Man kann sich dafür eine Versicherung kaufen – oder auf eigene Faust sparen.

 

Was bringt eine private Rentenversicherung?

Obwohl die Verzinsung von Renten- und Lebensversicherungen seit Jahren sinkt, erfreuen sich diese Produkte weiter großer Beliebtheit: Über vier Millionen Verträge wurden allein im vergangenen Jahr abgeschlossen. In dieser Zahl enthalten sind auch geförderte Verträge: Riester- und Rürup-Renten werden nicht ausschließlich, aber überwiegend in Form von Versicherungsverträgen angeboten. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge schließen viele Unternehmen eine Lebensversicherung für ihre Arbeitnehmer ab.

Bei neu abgeschlossenen Verträgen liegt die laufende Verzinsung – das ist die Rendite, die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden für das laufende Jahr zusagen – laut einer Erhebung der Ratingagentur Assekurata im Schnitt bei 2,1 Prozent. Altverträge kommen dagegen auf bis zu vier Prozent.

Ein Vorteil für Kunden ist die Planbarkeit: Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung bekommen sie in der Regel eine lebenslange Rente in einer bestimmten Mindesthöhe zugesichert, bei Lebensversicherungen eine Einmalzahlung.

Wird die Verzinsung von Versicherungen wieder steigen?

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Berufsverband der Versicherungs- und Finanzmathematiker, dämpft die Erwartungen: Höhere Renditen für die Versicherten werde es „nicht auf breiter Front und nicht sofort“ geben, sagte der DAV-Vorsitzende Herbert Schneidemann unserer Zeitung.

In den vergangenen Jahren mussten die Kundenbeiträge zu niedrigen Zinsen angelegt werden. Wenn diese Gelder jetzt umgeschichtet würden, fielen häufig Bewertungsverluste an, erläutert Schneidemann. „Diese stillen Lasten müssen mitunter erst getilgt werden, ehe die Kunden wieder eine höhere Überschussbeteiligung erhalten.“ Das hänge aber stark vom Anbieter ab.

Was den Höchstrechnungszins betrifft – das ist die Verzinsung, die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden bei Abschluss eines Versicherungsvertrags fest zusagen dürfen –, erwartet Schneidemann in den nächsten zwei Jahren keine Änderung.

Wie steht es mit den Kosten?

Der Bund der Versicherten (BdV) kritisierte im März, bei einer klassischen Lebensversicherung entfielen rund 16 Prozent der von den Kunden eingezahlten Beiträge auf Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft. Bei fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen liege der Kostenanteil sogar bei 26 Prozent. Die BdV-Berechnungen stützen sich auf eine kurz zuvor veröffentlichte Erhebung der Finanzaufsicht Bafin.

Bei fondsgebundenen Versicherungen werden die Kundengelder, anders als bei klassischen Verträgen, in Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds investiert. Dadurch sind höhere Erträge, aber auch Verluste möglich. Bei reinen Fondspolicen wird deshalb keine Mindesthöhe für die spätere Rente garantiert. Es gibt aber auch Mischformen mit reduzierten Garantien. Hier wird der Erhalt eines bestimmten Anteils der eingezahlten Beiträge garantiert – beispielsweise 70 oder 80 Prozent. Mögliche Verluste werden damit nach unten begrenzt.

Warum nicht gleich selbst in Fonds investieren?

Für diese Lösung wirbt seit Jahren die Stiftung Warentest. Unter dem Titel „Pantoffel-Portfolio“ empfiehlt sie Sparern, einen Teil ihres Geldes in weltweit streuende Aktienfonds zu stecken. Konkret: in einen börsengehandelten Indexfonds (ETF), der die Wertentwicklung eines Index mit Aktien aus vielen Ländern und Branchen nachbildet. Je nach persönlicher Risikobereitschaft können 25, 50 oder 75 Prozent der monatlichen Sparbeträge in den ETF fließen. Der Rest wird als Sicherheitsbaustein auf ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto gelegt.

Bei Eintritt in den Ruhestand gibt es dann zwei Möglichkeiten: Entweder das Ersparte wird in eine Sofortrente gesteckt, also an eine Versicherung gezahlt, die dafür eine lebenslange Rente garantiert. Oder der Ruheständler legt einen Entnahmeplan fest – auf die Gefahr hin, dass er länger lebt als gedacht und im hohen Alter kürzertreten muss.

Dieses Modell erfordert Eigeninitiative und die Disziplin, den Sparplan auch wirklich bis zum Alter durchzuhalten. Außerdem sind Fondssparer gegenüber Versicherungskunden steuerlich im Nachteil: Bei Fonds werden jedes Jahr die laufenden Erträge besteuert. Werden im Ruhestand Fondsanteile zu Geld gemacht, sind auf Verkaufsgewinne weitere Steuern zu zahlen.

Bei Rentenversicherungen dagegen fallen in der Ansparphase keine Steuern an. In der Auszahlungsphase ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Alter bei Eintritt in den Ruhestand richtet: Wer sich die Zusatzrente ab 60 auszahlen lässt, muss auf 22 Prozent des Betrags den persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Bei Rentenbezug ab 65 sind nur 18 Prozent der Auszahlung steuerpflichtig.

Dafür sind die Kosten für Abschluss und Verwaltung von Versicherungsverträgen in der Regel höher als bei einem Fondssparplan. Eine 2020 veröffentlichte Vergleichsstudie kommt zu dem Schluss, dass dies die steuerlichen Vorteile zunichtemache. Nur wenn sich die Abschlusskosten der Versicherung auf weniger als zwei Prozent der Beitragssumme beliefen, sei die fondsgebundene Rentenversicherung günstiger, heißt es in der am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung an der Universität Rostock erstellten Studie.

Riester- und Rürup-Rente

Förderung in der Ansparphase
Riester-Renten können sich lohnen, „wenn der Staat den Großteil der Beiträge finanziert“, wie die Stiftung Warentest formuliert. Neben der Grundzulage von 175 Euro im Jahr gibt es 300 Euro Kinderzulage für jedes ab 2008 geborene Kind. Voraussetzung ist, dass der Sparer auch selbst einzahlt. Eigenleistung und Zulagen zusammen müssen mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts entsprechen. Das absolute Minimum für die Eigenleistung liegt bei 60 Euro im Jahr. Zudem können Beiträge zur Riester-Rente bis zu einer Höhe von 2100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Rürup- oder Basis-Rente gibt es keine staatlichen Zulagen, dafür können hier Beitragszahlungen bis zur Höhe von rund 25 600 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Besteuerung bei Auszahlung
 Die Kehrseite der staatlichen Förderung ist, dass bei der Auszahlung höhere Steuern anfallen als bei einer rein privaten Rentenversicherung. Riester-Renten unterliegen in voller Höhe dem persönlichen Einkommensteuersatz, der sich nach der Höhe der gesamten Alterseinkünfte richtet. Für Rürup-Renten gilt: Bei einem Rentenbezug ab 2040 werden auch sie voll besteuert, bei früherem Rentenbeginn gibt es Freibeträge.