Mehr vom Leben: Erhebungen zufolge wollen viele Beschäftigte aus dem Erwerbsleben aussteigen, bevor sie die reguläre Altersgrenze erreicht haben. Foto: imago stock&people

Die Bereitschaft der Erwerbstätigen, vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze den Ruhestand zu genießen, ist in Deutschland groß. Dabei sind allerdings wichtige Punkte zu beachten, damit sich der Ausstieg lohnt.

Es ist der große Wunsch nach Freiheit: Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen den Ruhestand möglichst lange selbstbestimmt erleben. Weil sich viele nicht vorstellen können, dieses Ziel nach dem Erreichen der gesetzlichen Rentenaltersgrenze zu realisieren, gärt der Gedanke, früher aus dem Job auszusteigen.

 

Eine Umfrage im Auftrag des Demographie-Netzwerks hat gezeigt, dass die Mehrheit der Erwerbstätigen vor dem 63. Lebensjahr dem Erwerbsleben Adieu sagen möchte. Gerade jüngere Beschäftigte: Fast 60 Prozent der 18- bis 29-Jährigen wollen mit 61 oder früher aufhören. Nur jeder achte Befragte würde, könnte er es sich aussuchen, bis zur gesetzlichen Grenze von 67 Jahren im Beruf bleiben. Nach einer weiteren Erhebung vom Frühjahr durch das Marktforschungsinstitut Yougov plant ein Drittel (32 Prozent) der Berufstätigen, früher in Rente zu gehen.

Was bringt die ungekürzte Frührente? Die Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Wegen der Anhebung der Regelaltersgrenze verschiebt sich auch bei der ungekürzten Frührente das Eintrittsalter nach oben. Für den Geburtsjahrgang 1964 und später muss es heißen: „Rente mit 65“.

Mittlerweile gibt es mehr als zwei Millionen Bezieher dieser abschlagsfreien Rente. „Ich persönlich kann die Leute verstehen, die sagen: 45 Jahre Arbeit sind genug“, so der Chef der Rentenversicherung Baden-Württemberg, Andreas Schwarz. Wenn jemand so lange gearbeitet habe, sei es für die Rentenkasse erträglich, wenn sie eine abschlagsfreie Altersrente bezögen, auch wenn es für die Rentenversicherung eine zusätzliche Belastung sei, dass sie praktisch zwei Jahre die Rente „geschenkt“ bekämen. Es sei aber vor allem eine „gute Sache für die Rentenkasse“, wenn diese Menschen die Botschaft erreicht: Es lohnt sich, noch etwas weiterzuarbeiten.

Antragsberechtigt sind Beschäftigte, die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeitrags- oder Berücksichtigungszeiten vorweisen – dazu können sogar Zeiten von Arbeitslosigkeit gehören. Doch aufgepasst: Wer zwei Jahre früher in den Ruhestand geht, zahlt keine Beiträge mehr für die Versicherung, was die abschlagsfreie Altersrente schmälern kann.

Welche Rolle spielt der Hinzuverdienst? Neu ist, dass zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze von aktuell 46 060 Euro brutto bei vorgezogenen Altersrenten dauerhaft entfällt, um den Übergang in den Ruhestand zu flexibilisieren – für Schwarz ein „großer Schritt“. So kann ohne Beeinträchtigung der Vollrente dazuverdient werden – wobei die Einkünfte versteuert werden müssen. „Daraus ergeben sich für besonders langjährig Versicherte, die bis zur Regelaltersgrenze arbeiten wollen, Anreize, den Rentenbezug vorzuziehen, während sie dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen“, heißt es im Gesetzentwurf – quasi ein Finanztipp des Bundessozialministeriums.

Gibt es weitere Wege in die Frührente? Wer 35 Jahre lang eingezahlt hat, gilt als „langjährig versichert“ – das ist deutlich leichter zu erreichen als die 45 Jahre. Aber auch dann ist eine Frührente nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Dabei fallen bis zum Erreichen der schrittweise auf 67 Jahre steigenden gesetzlichen Altersgrenze Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat an. Somit kann sich der Gesamtabschlag je nach Geburtsjahrgang auf bis zu 14,4 Prozent (beim Jahrgang 1964) für die maximal 48 Monate addieren, die man vorher aussteigt. Das sind 3,6 Prozent weniger pro Jahr.

Eine niedrigere Bruttorente hat selbst nach Abschlägen nicht in jedem Fall Verluste zur Folge, weil sie insgesamt günstiger sein kann bei einem um zwei Jahre früheren und damit längeren Bezug. „Finanztest“ hat anhand von drei Beispielen einer Facharbeiterin, einer Akademikerin und einer Teilzeit arbeitenden Mutter (geboren jeweils 1964) errechnet, dass man erst ab 81 oder 82 Jahren mit der regulären Altersrente besser dasteht als bei der Frührente mit 63 – vom wegfallenden Einkommen abgesehen. Die Botschaft: Auf die abschlagsfreie Rente zugunsten der Regelaltersrente zu verzichten lohne nicht.

Zu beachten ist dabei wiederum, dass auch andere Altersvorsorgeleistungen wie Betriebsrenten, ein Branchenversorgungswerk oder die Riester-Rente bei einem vorzeitigen Ausstieg niedriger ausfallen.

Lassen sich Abschläge ausgleichen? Der Abzug durch Abschläge kann vom 50. Lebensjahr an durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Ein Beispiel: Bei einer Bruttorente von 1200 Euro im Monat fällt die um drei Jahre vorgezogene Monatsrente um 10,8 Prozent oder 130 Euro geringer aus. Um den Betrag auszugleichen, wären 29 200 Euro an Zusatzzahlungen fällig. Die Höhe der Abschläge wird individuell berechnet, so dass sich ein Gespräch mit dem Berater der Rentenversicherung empfiehlt.

Das Geld für die Ausgleichszahlungen ist dort gebunden. Aus steuerlichen Gründen lohnt es sich, die Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu strecken, rät die Stiftung Warentest – weil sie nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag geltend gemacht werden können. Wer auf einen Schlag zahle, erziele eine Steuerersparnis von etwa zehn Prozent – auf fünf Jahre verteilt würden etwa 30 Prozent der Summe vom Fiskus zurückerstattet. Sollten sich die Pläne ändern und die Rente doch erst später beginnen, erhöhen die gezahlten Beiträge die reguläre Altersrente.

Alternative Teilrente Bei der Teilrente verzichtet man auf einen Teil der eigentlich bereits zustehenden Rente – hierfür darf allerdings, zum Beispiel beim bisherigen Arbeitgeber, in einem größeren Umfang hinzuverdient werden.

Nach Auskunft der Rentenversicherung gibt es Konstellationen, in denen ein vom Rentenbezieher gewünschter Teilrentenbezug Sinn ergeben kann: etwa wenn jemand keine 45 Jahre Beitragszeiten hat, aber nach 35 Versicherungsjahren vorzeitig in Ruhestand geht und Abschläge anfallen. Wird nur eine Teilrente genommen und daneben noch reduziert gearbeitet, ist nur die Teilrente vom Abschlag betroffen; der Teil der Rente, der nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird, bleibt von den Abschlägen verschont.

„Rente mit 63“ weiterhin beliebt

Anträge
 Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte – bekannt als „Rente mit 63“ – kommt gut an: Mittlerweile ist die Zahl der Bezieher nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund auf mehr als zwei Millionen angewachsen. Demnach wurden bis Dezember 2021 insgesamt rund 1,973 Millionen Anträge von Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren gestellt. Darin enthalten sind rund 257 000 Anträge aus dem Vorjahr. Im laufenden Jahr – von Januar bis August – kamen noch einmal 189 000 Anträge hinzu. So gingen nach den aktuellsten Daten bis Ende August insgesamt 2,162 Millionen Anträge ein.

Rentenbestand
Ausgezahlt wurden bis Ende 2021 rund 1,909 Millionen dieser Altersrenten für besonders langjährig Versicherte. Davon entfallen 1,423 Millionen auf die alten Bundesländer und 486 000 auf den Osten. Die Gesamtzahl verteilt sich auf 1,085 Millionen Männer und auf 824 000 Frauen.

Zugänge
Allein im vorigen Jahr kamen 268 957 Empfänger dieser abschlagsfreien Rente hinzu – davon 208 559 aus den alten Ländern. Dies ist ein Zuwachs gegenüber 2020 (256 605), 2019 (253 492), 2018 (243 719), 2017 (236 854) und 2016 (225 290). Der bisher höchste Zugang wurde im Jahr 2015 mit 274 287 gezählt.