Dieser Starfighter auf einem Firmendach in der Zahn-Nopper-Straße in Zuffenhausen erregt die Gemüter. Mehr Bilder in der Fotostrecke. Foto: dpa

Ein Werbegag? Ein Denkmal? Oder Kriegsverherrlichung? Ein Kampfflugzeug auf einem Firmendach in Zuffenhausen wächst sich vom Nachbarschaftsstreit zur politischen Debatte aus. Baurechtlich ist der Fall eindeutig: Der Starfighter muss runter.

Stuttgart - Hartmut Rehorsch sieht das Problem einzig bei seinen Nachbarn: „Da hätte ich einen Blumenkübel aufs Dach stellen können, dann hätten die sich auch beschwert.“ Doch der Geschäftsführer einer Schweißgerätetechnik-Firma in der Zahn-Nopper-Straße in Zuffenhausen hat keine Blumen auf dem Dach, sondern einen Kampfjet. Ein ausgemustertes Exemplar eines Lockheed F 104 Starfighter, ein Jagdbomber, der von 1960 bis 1991 auch bei der Bundeswehr im Einsatz war. 16,66 Meter lang, Spannweite 6,36 Meter.

Für Rehorsch, selbst Pilot, ein Liebhaberstück mit Kultstatus, aufwendig restauriert und entmilitarisiert. Für seine Nachbarn am Rande des Gewerbegebiets dagegen ein Ärgernis, „jeden Morgen beim Aufstehen ein Kriegsgerät vor Augen zu haben“, wie es Nachbar Jürgen Hörrmann formuliert. Und für die SPD ein Vorgang, der mit einer Gemeinderatsanfrage geklärt werden soll. „Wie sehen die rechtlichen Grundlagen für ein solch militärisches Objekt auf einem öffentlich einsehbaren Dach aus?“

Rehorsch versteht solche Fragen nicht. Zumal er sie, wie er sagt, vor über einem Jahr selbst schon beim Baurechtsamt gestellt habe. „Und dann ist aber nie eine Antwort gekommen.“ Überhaupt sei das doch die Attraktion, „ein echter Hingucker“, von vielen Leuten fotografiert. „98 Prozent“, sagt Rehorsch, „sehen das positiv.“

Kampfjet als Denkmal

Kirsten Rickes, Leiterin des Baurechtsamts, sieht das Thema eher nüchtern. Technisch gesehen sei das ein Dachaufbau, der genehmigungspflichtig sei, sagt sie. „Der Eigentümer hat uns bis heute aber weder einen Bauantrag noch dazugehörige Planunterlagen eingereicht“, erklärt die Amtschefin. Man habe mit ihm telefonisch und schriftlich Kontakt aufgenommen. Die Anhörung, auch mit den Nachbarn, laufe. Solange es aber keinen Antrag gebe, könne auch nichts geprüft werden.

Derweil schwebt der Starfighter also ohne Start- und Landeerlaubnis. Und wie es aussieht, kann er die nach dem Bebauungsplan, der für das betroffene Gewerbegebiet in Zuffenhausen gilt, auch gar nicht bekommen. Die Gebäude dort dürfen höchstens acht Meter hoch sein – und mit dem Dachaufbau ist diese Marke überschritten. Rehorsch könnte den Jagdbomber als Werbeanlage beantragen. Schließlich seien die Starfighter damals auch mit Schweißgeräten der Firma hergestellt worden. Damit wäre eine Verbindung des Objekts mit der Firma hergestellt. Der Bebauungsplan legt allerdings fest, dass Werbeanlagen oberhalb der Dachkanten nicht zulässig sind.

Rehorsch spricht deshalb davon, dass es sich eigentlich auch um ein Denkmal handele. Zum Andenken an 116 Piloten, die bei Starfighter-Abstürzen ums Leben gekommen waren, wolle er eine Gedenktafel anbringen. Denkmäler stehen auf der Liste der sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben. Freilich: Bei Änderungen des Gebäudes bis hin zu statischen Eingriffen dürfte Rehorsch trotzdem nicht um eine baurechtliche Genehmigung herumkommen.

Jet könnte auch auf Stützen auf Firmenparkplatz aufgestellt werden

Wie Baurechtsamtschefin Rickes entscheiden wird, lässt sie offen. „Es handelt sich ja um eine Sondersituation“, sagt sie. Und das Baurecht sehe ausdrücklich die Möglichkeit einer Befreiung vor. Kein Problem macht der Hubschrauber einer Glasfirma an der Plieninger Straße in Möhringen. Der steht auf einem Vordach – und noch unterhalb des höchsten Gebäudepunkts.

Auflagen musste der ausrangierte Rettungshubschrauber erfüllen, der im März 2009 auf dem Dach des Hauptverwaltungsgebäudes der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) südlich des Stuttgarter Flughafens installiert wurde. „Das war möglich, weil es auch eine luftverkehrliche Genehmigung des Ministeriums dafür gab“, sagt Dieter Alber, Leiter des Baurechtsamts Filderstadt. „Für die Sicherheit des Flugbetriebs musste der Hubschrauber beleuchtet sein“, erklärt eine DRF-Sprecherin. Außerdem habe man klarstellen müssen, dass keine Landeplattform auf dem Dach geplant sei. Anwohner im angrenzenden Stadtteil Bernhausen hatten zusätzlichen Fluglärm befürchtet.

Seit über 20 Jahren steht auf dem Hochhaus eines Frischbetonwerks an der Dieselstraße in Filderstadt ein ausrangierter Betonmischer. Auch das eine Werbeanlage, die ohne Probleme genehmigt wurde: „Auch mit dem Fahrzeug wurde die zulässige Bauhöhe noch nicht überschritten“, sagt Filderstadts Baurechtsamtsleiter Alber. Inzwischen gibt es dort sogar einen noch höheren Funkmast.

Rehorsch sagt derweil, dass er flexibel sei. „Wenn ich den Starfighter im Firmengelände auf einem Mobilkran aufhängen würde, wäre das doch auch kein Bauwerk.“ Der Jet könnte aber auch auf Stützen auf dem Firmenparkplatz aufgestellt werden. Sein Fall, glaubt er, werde ohnehin nicht nur vom Baurechtsamt entschieden. „Das ist doch sicher schon bei OB Kuhn gelandet.“