Politiker wollen, dass die SSB das Rauchen an Haltestellen auf bestimmte Bereiche beschränkt.
Zuffenhausen - Geht es nach dem Willen des Zuffenhäuser Bezirksbeirates, dann würden die Stadtbahnhaltestellen der U 7 im Stadtbezirk „mittig mit Raucherinseln ausgestattet“. Das Rauchen sollte an den Haltestellen Friedrichswahl, Hohensteinstraße, Kelterplatz, Schozacher-, Fürfelder- und Tapachstraße nur innerhalb dieser Bereiche gestattet sein, heißt es in einem Antrag, den die SPD und die Grünen auf den Weg gebracht und dem sich die übrigen Vertreter der anderen Parteien angeschlossen haben.
Als Begründung führen die Antragsteller in erster Linie gesundheitliche Gründe ins Feld. Schließlich gefährde das Rauchen nicht nur diejenigen, die bewusst und freiwillig den blauen Dunst inhalieren, sondern auch jene, die passiv rauchten, da sie gezwungenermaßen an der Haltestelle neben den Rauchern stehen und auf die Bahn warten. „Da die Stadtbahnen auch von vielen Jugendlichen genutzt werden, sollte hier auch im Sinne des Jugendschutzes gehandelt werden“, heißt es in dem Antrag des Bezirksbeirates.
Die morgendliche Fahrt nehme für viele Fahrgäste einen „unschönen Ausgangspunkt, wenn man mit Betreten des Bahnsteiges sogleich in eine Rauchwolke gehüllt wird“. Nur in diesem Punkt wurde von Seiten der Christdemokraten am Ratstisch Widerstand laut: „Das Argument mit der Geruchsbelästigung geht mir zu weit“, sagte der CDU-Beirat Claus-Peter Schmid. „Dann könnte ich gleich jemandem Vorschriften machen, weil er das falsche Deo benutzt.“ So wollte SPD-Beirat Alexander Mak diesen Passus nicht verstanden wissen, obgleich es sich für ihn beim Rauchen um eine derartige Belästigung handle: „Es würde mir nicht im Traum einfallen, zu sagen: ‚Dusch Dich!‘ Aber das Rauchen sein lassen kann man schon.“ Bei einer Gegenstimme (SÖS/Die Linke) wurde der Antrag verabschiedet.
Oberirdische Haltestellen sind ein öffentlicher Straßenraum
SSB-Sprecherin Susanne Schupp erklärt auf Nachfrage der Nord-Rundschau: „Aus Sicht der SSB wäre es wünschenswert, wenn an den Haltestellen gar nicht geraucht würde.“ Dafür sprächen neben den gesundheitlichen Gründen („Das ist jedem seine persönliche Sache“) vor allem die des geringeren Mülls und die des Brandschutzes. Aber: „Allgemein ist der Nichtraucherschutz gesetzlich geregelt und gilt nur für öffentliche und Bildungseinrichtungen.“
Bei oberirdischen Haltestellen handle es sich indes um öffentlichen Straßenraum. „Da haben wir keine Möglichkeit, das Rauchen zu verbieten, wir können allenfalls an die Vernunft und die Rücksicht auf den Mitmenschen appellieren“, sagt die SSB-Sprecherin. Anders stelle sich die Sache bei unterirdischen Haltestellen dar: Dort gilt aus Gründen des Brandschutzes ein Rauchverbot. Beispiele seien neben dem Hauptbahnhof auch die Haltestellen Pragsattel, Zuffenhausen Rathaus oder Rastatter Straße. „An solchen Haltestellen gibt es häufig an den Zugängen Bereiche, an denen wir Aschenbecher aufstellen, damit die Fahrgäste beim Ankommen ihre Zigaretten zu Ende rauchen und ausmachen können.“
Der Antrag aus Zuffenhausen liege der zuständigen Fachabteilungen der SSB noch nicht vor. „Wir versuchen sukzessive, Haltestellen mit besonderen Mülleimern, die einen Aschenbecher im Deckelbereich integriert haben, auszustatten“, erklärt Susanne Schupp. Welche Standorte das genau seien, müsse noch intern geklärt werden. Durch die „Zigaretten-Mülleimer“ hoffe man, die Raucher auf bestimmte Bereiche an den Haltestellen zu konzentrieren. Allerdings sollten sich diese besonderen Aschenbecher ihrer Ansicht nach möglichst nicht mittig an der Haltestelle befinden, dort seien die Bänke und der Wetterschutz.
Aber: „Unsere Haltestellen sind mindestens 40 Meter lang. Ich finde, da sollte jeder ein Plätzchen finden, wo er ungestört rauchen kann beziehungsweise als Nichtraucher ungestört bleibt“, sagt Susanne Schupp. „Regeln wollen wir das als SSB aber nicht, sondern wir hoffen auf die Einsicht unserer Fahrgäste.“