Der Rechtsstreit um eine Mindestgröße von Piloten ist mit einem Vergleich beigelegt worden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Die 1,62 Meter große Klägerin hat sich mit der großen Lufthansa geeinigt. Die Fluggesellschaft wollte die Frau nicht zur Pilotenausbildung zulassen, jetzt bekommt sie eine Entschädigung gezahlt.

Erfurt - Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt. Vor dem Bundesarbeitsgericht schloss die Klägerin am Donnerstag einen Vergleich mit der Lufthansa. Demnach zahlt Europas größte Fluggesellschaft 14.175 Euro an die junge Frau.

Sie hatte sich um eine Pilotenausbildung beworben und mehrere Tests bestanden, erhielt letztlich dennoch eine Absage - weil sie mit knapp 1,62 Meter zu klein war. Laut Tarifvertrag müssen angehende Piloten mindestens 1,65 Meter groß sein. Die Frau sah sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert, weil Frauen im Schnitt kleiner sind als Männer und deswegen häufiger an dieser Hürde scheiterten - und zog vor Gericht.