Bis 10. September läuft die Frist, dann müssen die Gauben entfernt und verkleinert worden sein. Foto: factum/Granville

In der Auseinandersetzung zwischen einem Hauseigentümer und dem Landratsamt steht ein Kompromiss an: Nach einem Vorschlag des Verwaltungsgerichtshofs muss nicht das Dach zurückgebaut, nur die Gauben sollen entfernt werden. Der Fall hat in Rohrau für Unruhe gesorgt.

Gärtringen - Für Mathias Gengenbach kam das Ende des Rechtsstreits dann doch zu plötzlich: „Es muss sich erst einmal setzen“, sagt er über den mit dem Landratsamt erzielten Vergleich. Jahrelang hatte er sich mit der Kreisbehörde vor Gericht auseinander gesetzt, weil sein Haus im Gärtringer Ortsteil Rohrau zu hoch geraten ist. Bei einem Ortstermin in der Seestraße hat ein Richter des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim nun einen Vergleich vorgeschlagen, dem alle Parteien zustimmten: Nicht das komplette Dach muss zurückgebaut werden, sondern nur die Gauben. „Die Situation war sehr verfahren“, erläutert der stellvertretende Landrat Martin Wuttke die Entscheidung. Das Landratsamt sei dem Eigentümer einen großen Schritt entgegen gekommen. „Es ist wichtig, dass in der Gemeinde wieder Rechtsfrieden herrscht“, sagt er.

Baustopp seit sieben Jahren

Seit mehr als sieben Jahren zieht sich der Streit schon hin: Mathias Gengenbach hatte sich bei der Höhe nicht an die Baugenehmigung für sein Dreifamilienhaus gehalten. Zuletzt hatte er vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verloren und das Landratsamt hatte eine rechtskräftige Rückbauverfügung erwirkt. Im Sommer vor zwei Jahren rückten bereits die von der Kreisbehörde beauftragten Gerüstbauer an. Die Trauf- und Firsthöhe sollte um 53 Zentimeter verringert und die großen Gauben entfernt werden. Aber dann konnte der Hausbesitzer einen Sieg erringen: Der Verwaltungsgerichtshof ließ eine Revision des Falles zu. „Das war eine Überraschung für uns“, sagt Martin Wuttke. Nach Ansicht des Landratsamtes hatte der Kläger gar keinen Anspruch mehr auf ein Verfahren. Vom Vergleichsvorschlag des Richters war er nicht mehr überrascht: „Es muss in solchen Fällen eine Lösung geben, mit der beide Seiten leben können.“

Mathias Gengenbach braucht noch ein paar Tage, bis er sich zu dem Kompromiss äußern kann. Bei dem Ortstermin hat er sich darauf eingelassen, eine Gaube ganz zu entfernen und die andere zu verkleinern. Da sich darunter das Treppenhaus verbirgt, kann auf sie nicht völlig verzichtet werden. Außerdem muss der Eigentümer die Hälfte der durch den geplanten Zwangsrückbau entstandenen Kosten von 22 000 Euro tragen. Die Balken für das kleinere Dach wurden von einer Zimmerei bereits zurechtgeschnitten. Insgesamt hätte der Rückbau bis zu 70 000 Euro gekostet, mit dem Vergleich kommt Mathias Gengenbach wohl um einiges günstiger weg. Dafür wurde ihm eine Frist bis zum 10. September gesetzt. Mathias Gengenbach hätte gerne bis Ende des Jahres Zeit gehabt, Martin Wuttke drang auf einen Termin Ende Juni, aber der Richter sorgte für einen weiteren Kompromiss in dem jahrelangen Rechtsstreit.

Alle hoffen, dass der Hauseigetnümer den Vergleich umsetzt

„Er hat jetzt wirklich eine Chance“, sagt Martin Wuttke über den Häuslebauer. Kommt er dem Vergleich nicht nach, werde das Landratsamt noch in diesem Jahr die Rückbauverfügung vollstrecken, stellt er klar. Aber er habe die Hoffnung, dass Mathias Gengenbach seinen Teil der Vereinbarung einhält. Dass seinem Beispiel weitere Bauherren folgen, befürchtet der Landesbeamte nicht. Er ist nach wie vor der Auffassung dass die Kreisbehörde rechtmäßig argumentiert hat. Das Gebäude steche mit seinem Dach deutlich aus der Nachbarschaft heraus und füge sich nicht in die vorhandene Bebauung ein.

„Wenn jemand rechtswidrig baut und sich nicht an die Vereinbarungen hält, gibt es kein gutes Bild in der Nachbarschaft ab“, sagt Thomas Riesch über den aktuellen Fall und mögliche Nachahmer. Dem Bürgermeister zufolge sind wegen des Verfahrens in ganz Gärtringen die Wellen hochgeschlagen. „Grundsätzlich begrüße ich, dass ein Vergleich geschlossen wurde“, sagt er – um endlich Rechtsfrieden herzustellen und das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen. Dafür muss sich Mathias Gengenbach noch an den Vergleich halten. Er warte jetzt auf die Papiere vom Verwaltungsgerichtshof, sagt der Hausbesitzer, um sich in Ruhe damit auseinanderzusetzen.