Deutschland überschreitet seit Jahren in vielen Regionen die EU-Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Auch Privatleute und Umweltverbände können die Einhaltung der Grenzwerte einfordern. Notfalls gerichtlich.
Brüssel - Im Fall der seit Jahren zu hohen Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland droht eine ähnliche Klagewelle wie bei der zu hohen Schadstoffbelastung der Luft in Ballungsgebieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ab sofort Privatpersonen, Umweltverbände und Unternehmen von den Behörden die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte auch beim Grundwasser einfordern können. Sollten sich die Behörden weigern, entsprechende Aktionspläne für sauberes Grundwasser zu erlassen, können die Betroffenen den Gerichtsweg einschlagen und vor Gericht die notwendigen Maßnahmen durchsetzen.