Der aktuelle Landtag hat 154 Mitglieder. Während der Coronazeit mussten einige Abgeordnete auf der Empore Platz nehmen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein Privatmann aus Bietigheim-Bissingen schafft, was der FDP nicht gelungen ist. Sein Volksbegehren für einen kleineren Landtag kann mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen. Ein Privatmann aus Bietigheim-Bissingen hatte den Antrag gestellt, demnächst kann er mit der Unterschriftensammlung beginnen. Der Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zu Grunde liegt, sieht vor, dass die Anzahl der Landtagswahlkreise von 70 auf 38 reduziert wird. Damit könnten bei einer Landtagswahl auch weniger Direktmandate verteilt werden.

 

Die FDP war mit einer ähnlichen Idee gescheitert. Das Innenministerium hatte ihr Volksbegehren aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Die Kritik: Nach dem Entwurf der FDP habe die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl.

Beim nun zugelassenen Volksbegehren aus von Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen ist das nicht der Fall. Nach Auffassung des Innenministeriums wird das Merkmal der Persönlichkeitswahl nicht zu gering gewichtet, da zugleich die Mindestgröße des Landtags auf 68 Mandate verringert werden soll. So nähmen die 38 Direktmandate einen vergleichbaren Anteil an der vorgesehenen Mindestgröße des Landtags ein, wie das im geltenden Wahlgesetz bei 70 Direktmandaten und mindestens 120 Abgeordneten der Fall sei, teilte das Ministerium mit. Aktuell hat der Landtag 154 Abgeordnete.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vertagt

Die FDP war gegen die Ablehnung ihres Antrags für ein Volksbegehren vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Eine eigentlich für den kommenden Montag vorgesehene Entscheidung ist aber auf Herbst vertagt worden. Ob die Partei sich nun dazu durchdringt, das andere Volksbegehren zu unterstützen, blieb zunächst unklar.

Die Initiatoren des zugelassenen Volksbegehrens können mit der Unterschriftensammlung beginnen, sobald die Entscheidung im Staatsanzeiger publiziert ist. Sie haben sechs Monate Zeit, um sich die Unterstützung von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten zu sichern. Das sind rund 770 000 Unterschriften. Anfang 2025 könnte sich der Landtag damit befassen. Stimmt er dem Gesetzentwurf nicht unverändert zu, käme es zur Volksabstimmung.