Sandro Morlock und seine Kollegen vom Zoll Winnenden kontrollieren auch Postsendungen aus dem außereuropäischen Ausland. Foto: Phillip Weingand

Beim Zoll in Winnenden tauchen immer wieder ungewöhnliche Lieferungen auf. Bestellungen über Temu & Co. können vermeintliche Schnäppchen schnell zum teuren Fehlkauf machen.

Tote Tiere, Medikamente mit zweifelhaften Inhaltsstoffen, plumpe Fälschungen und potenziell gefährlicher Ramsch: Beim Zoll in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) landen regelmäßig skurrile Lieferungen. Gerade im Zeitalter von Billig-Internetplattformen wie Temu oder Ali-Express entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen oft als teure Problemfälle.

 

Dass es in Winnenden – fernab von Grenzen, Flugplätzen oder Häfen – ein Zollamt gibt, mag manchen verwundern. Doch die Beamtinnen und Beamten hier kontrollieren vor allem Lastwagen und Postsendungen aus dem außereuropäischen Ausland. „Wir verstehen uns als Partner der Wirtschaft“, erklärt die Zoll-Pressesprecherin Annemarie Übele. Daher können Firmen aus der Umgebung ihre ex- und importierten Waren auch hier verzollen lassen. Bei der Einfuhr – etwa am Hamburger Hafen oder dem Frankfurter Flughafen – werden manche Container zunächst nur verplombt und erst bei der Ankunft in Winnenden genauer überprüft.

Zoll: Bestellungen außerhalb der EU können teuer werden

Tierische Erzeugnisse von bedrohten Arten sind ein No-Go. Foto: Phillip Weingand

Otto Normalverbraucher hat mit dem Zollamt Winnenden vor allem zu tun, wenn er sich Dinge außerhalb der EU bestellt. In Winnenden landen dabei nur Pakete, die von den Postdienstleistern als verdächtig gemeldet werden oder die diese nicht einordnen können – etwa wenn es um den Warenwert geht. Im besten Fall ist dann Einfuhrumsatzsteuer fällig, hin und wieder behält der Zoll Ware aber auch ganz ein.

Zum Beispiel weil sie gegen Artenschutzabkommen verstößt. Unter den Asservaten des Zolls sind ausgestopfte Krokodile und Echsen, aber auch Kopfschmuckteile aus Federn bedrohter Papageienarten, eine Trommel aus Schildkrötenpanzer, aber auch ein sogenannter Regenmacher. Der macht zwar ein angenehm rasselndes Geräusch, „aber er ist aus dem Holz einer geschützten Baumart“, erklärt Sandro Morlock, der beim Zoll in Winnenden den Bereich Einfuhr leitet.

Vor einigen Jahren beschlagnahmten die Zöllner auch Cowboystiefel mit echten Kobraköpfen an den Spitzen. Kobras sind eine gesetzlich geschützte Art – der Linedancer, der sie bestellt hatte, musste auf sie verzichten. Aber auch geschützte Pflanzenarten wie seltene Orchideen entdeckten die Zöllner schon. „Wir arbeiten mit Experten beim Naturkundemuseum und der Wilhelma zusammen, um die Arten zu identifizieren“, sagt Morlock. Auch eine E-Gitarre eines namhaften amerikanischen Herstellers steht jetzt in einer Vitrine, weil für das verbaute Mahagoni und Palisander die nötigen Papiere fehlten. Manche Produkte können gleich aus mehreren Gründen problematisch sein. Ein Mann, der sich ein Teil für eine Motorradverkleidung in Fernost bestellt hatte, bekam gleich aus mehreren Gründen Probleme. „Erstens war das Teil vom Kraftfahrt-Bundesamt als gefährlich eingestuft worden“, sagt Morlock. Es durfte also nicht verbaut werden. Zweitens sorgten die Sponsoren-Aufdrucke verschiedener Firmennamen für Ärger: sie waren allesamt Fälschungen. In solchen Fällen können die betroffenen Firmen unter Umständen kostenpflichtige Abmahnungen verschicken.

Gefährliche Laser-Astronauten: Zoll stoppt riskante Spielzeuge

Auch ein kleiner Plastik-Astronaut hat es in sich. Im April 2025 stellten Winnender Zöllner ihn sicher, zusammen mit rund 300 baugleicher Kumpanen, allesamt „Made in China“. Die kleinen Kunststoff-Kosmonauten waren eigentlich dafür gedacht, per Lasertechnik den Sternenhimmel an Kinderzimmerdecken zu projizieren. Doch die Zöllner wurden stutzig: Warnhinweise, Prüfsiegel oder eine deutschsprachige Bedienungsanleitung gab es für die Spielzeuge nämlich nicht. Die Bundesnetzagentur stufte die Geräte als gefährlich ein. „Die Laserstrahlen waren achtmal stärker als erlaubt“, sagt Morlock. Die kleinen Astronauten wurden vernichtet – bis auf einen einzigen, der jetzt als Anschauungsobjekt dient.

Das Zollamt befindet sich im Stadtteil Hertmannsweiler. Foto: Phillip Weingand

Häufig stoßen Morlock und seine Kollegen auch auf Arzneimittel aus dem Ausland, deren Einfuhr nach Deutschland verboten ist. Zum Beispiel auf essbare Steine aus Kenia. Diese waren in einem drei Kilogramm schweren Paket und sind in dem afrikanischen Land vor allem bei Schwangeren beliebt, weil sie Eisen, Kalzium und andere Mineralstoffe enthalten. Allerdings werden sie in Deutschland als Arzneimittel eingeordnet und durften vom Zoll nicht herausgegeben werden.

Den Ärger der Betroffenen kann man sich vorstellen. „Am besten ist es, wenn sie uns schon vor einer entsprechenden Anschaffung fragen, was sie beachten sollten“, sagt Morlock. Verbindliche Rechtsberatung dürfen die Beamten zwar nicht geben – aber auf mögliche Fallstricke hinweisen können sie die Menschen durchaus.

Informationen für Verbraucher hat der Zoll auch auf seiner Webseite:  www.zoll.de zusammengefasst.