Zivilcourage geht uns alle etwas an. Wir zeigen, wie man in brenzlichen Situationen richtig eingreift. Foto: dpa

Zivilcourage ist und bleibt ein Thema: Nach dem Überfall in Stuttgart-Zuffenhausen, bei dem Passanten einer 13-Jährigen nicht zu Hilfe kamen, stellt sich vielen die Frage: Was soll ich tun und vor allem, was darf ich?

Stuttgart - Zivilcourage ist ein so wichtiges wie schwieriges Thema. Für Fremde einzustehen und sich möglicherweise selbst in Gefahr zu bringen, ist nicht für alle selbstverständlich. Wie wichtig Zivilcourage im Alltag ist, zeigt ein aktueller Fall aus Stuttgart-Zuffenhausen: Ein 13-jähriges Mädchen bat Passanten in der Not um Hilfe – diese reagierten aber nicht. Erst ihr kleiner Bruder und Cousin stellten sich mutig gegen den Täter.

Hier finden Sie den Artikel zum Überfall in Stuttgart-Zuffenhausen.

Viele haben Angst, sich in solchen Situationen falsch zu verhalten oder womöglich am Ende noch selbst als Täter dazustehen. Doch was tun? Ein Sprecher der Polizei Stuttgart drückt es so aus: Das Einzige, was man nicht dürfe: Nichts tun. Daher gibt die Polizei Tipps, wie man sich wirklich verhalten soll.

Handeln: Wegschauen oder weitergehen ist keine Option. Auch wenn man sich nicht traut, in eine Situation aktiv oder körperlich einzugreifen, ist der wichtigste Schritt, die Polizei zu verständigen.

Mithelfer suchen: Wer mehr Mut hat, sollte sich Mitstreiter suchen – und zwar sehr aktiv. Wer direkt und vor den Augen und Ohren anderer angesprochen und um Mithilfe gebeten wird, muss zwangsläufig handeln.

Dem Opfer helfen: Wichtig ist, dass sowohl dem Täter, aber auch dem Opfer signalisiert wird, dass man die Situation erkannt hat, einschreitet und die Polizei alarmiert.

Täter beschreiben: Hier zählt wirklich jedes Detail. Wer eine Straftat beobachtet, sollte sich den oder die Täter genau merken. Größe, Frisur, Augenfarbe, Kleidung, besondere Merkmale sind ebenso wichtig, wie Fluchtrichtung oder Kennzeichen.

Nothilfe schützt Helfer

Angst davor zu haben, für sein Einschreiten bestraft zu werden, müsse man grundsätzlich nicht haben, stellt die Polizei klar. Wer verhältnismäßig zur Situation und Täter einschreitet, ist ähnlich wie das Opfer durch die Nothilfe geschützt.

Weitere Informationen der Polizei zum Thema Zivilcourage finden Sie hier.