Die jahrelange politische Blockade ist beendet. Auch für E-Zigaretten soll nicht mehr auf Plakaten geworben werden. Doch bedeutet das wirklich ein Aus für jegliche Tabakwerbung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Verbot.
Berlin - Die Union hat am Dienstag den Weg für ein umfassendes Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte frei gemacht. Damit zeichnet sich das Ende eines langen und harten Ringens ab. Auch gestern leisteten die Gegner des Verbots noch einmal Widerstand. Am Ende waren sie dann doch klar in der Minderheit: Bei 46 Gegenstimmen verabschiedete die Fraktion ein Positionspapier, das nun eine Einigung mit der SPD möglich und sogar wahrscheinlich macht. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.
Warum besteht Handlungsbedarf?
Der besteht schon lange. 2004 ratifizierte der Deutsche Bundestag die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO – und verpflichtete sich, bis spätestens 2010 ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung“ zu erlassen. Geschehen ist nichts. Deutschland ist das letzte Land in der EU, in dem die Plakatwerbung für Tabak noch erlaubt ist. In der vergangenen Legislaturperiode hatte das Kabinett einen Entwurf beschlossen, der Kino- und Plakatwerbung verbot. Im Bundestag wurde er nie beschlossen. Der damalige Unionsfraktionschef Volker Kauder verhinderte immer wieder die Befassung in der Fraktion.
Was ist heute schon verboten?
Die Reichweite der Tabakwerbung ist in den letzten Jahrzehnten schrittweise eingeschränkt worden. Heute schon ist Tabakwerbung und Sponsoring im Fernsehen, Radio und Internet sowie weitgehend in Printmedien untersagt. Erlaubt ist aber noch die Außenwerbung im öffentlichen Raum und die Kinowerbung.
Worauf hat sich die Union verständigt?
Im in der Fraktion verabschiedeten Papier bekennt sich die Union zur Beendigung der Außenwerbung. Die Kinowerbung soll bei allen Filmen, die Jugendlichen zugänglich sind, verboten sein. Untersagt werden soll auch die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels.
Was passiert mit den E-Zigaretten und Tabakerhitzern?
In dem Papier heißt es, man strebe an, die für die Tabakprodukte vorgesehenen Beschränkungen „auf E-Zigaretten zu übertragen“. Die Union schlägt in ihrem Positionspapier eine gestaffelte Einführung der Werbeverbote vor: Die Beschränkung der Außenwerbung soll für herkömmliche Tabakprodukte ab dem 1. 1. 2022, für risikoreduzierte Tabakprodukte (Tabakerhitzer) ab dem 1. 1. 2023 und für E-Zigaretten ab dem 1. 1. 2024 gelten.
Was sagt der Koalitionspartner?
Die SPD muss natürlich zustimmen, damit ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalition zustande kommt. Das dürfte möglich sein, denn für die SPD ist vor allem wichtig, dass die E-Zigaretten in das Verbot miteinbezogen werden. Verhandlungsbedarf dürfte es bei den Zeitpunkten des Inkrafttretens geben.
Welche Ausnahmen soll es weiterhin geben?
Einige Werbeoptionen sollen erhalten bleiben, dazu zählen: die Werbung in Geschäftsräumen des Fachhandels, die Außenwerbung an den Geschäftsräumen des Fachhandels, die Kinowerbung bei Filmen mit Freigabe ab 18 Jahren, die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Tabakhandel, die markenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Verpackungen und das Sponsoring nationaler Veranstaltungen.
Wie sind die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Rauchens?
In Deutschland sterben nach Angaben des deutschen Krebsforschungszentrums jedes Jahr 121 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. 85 Prozent aller Lungenkrebsfälle sind auf Tabakkonsum zurückzuführen. Die volkswirtschaftlichen Kosten in Deutschland werden auf rund 100 Milliarden Euro im Jahr beziffert. Die betriebswirtschaftlichen Belastungen, etwa durch Ausfallzeiten von Mitarbeitern, belaufen sich auf rund 55 Milliarden Euro im Jahr. So steht es im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung.