Werbung für Zigaretten ist an immer mehr Orten verboten. Nun kommt ein weiterer hinzu. Das OLG Stuttgart hat eine Entscheidung mit Signalwirkung verkündet.
Auf der Kinoleinwand, im Radio oder in Zeitungen ist die Werbung für Zigaretten hierzulande Geschichte. Diversen Nichtraucherverbänden ist das nicht genug. Sie fordern regelmäßig auch ein Verkaufsverbot in Supermärkten oder an Tankstellen. Lediglich der Fachhandel soll die Glimmstängel noch feilbieten dürfen. So weit ist es noch nicht. Aber die Werbung für Zigaretten an Tankstellen dürfte nach einem Gerichtsentscheid jetzt deutlich schwieriger werden. Zumal es nicht irgendein Gericht ist, das da Recht gesprochen hat, sondern ein Oberlandesgericht, und zwar das in Stuttgart.