Als „Wetterpate“ kann jeder und jede einem Hoch- oder Tiefdruckgebiet einen Namen geben. (Symbolbild) Foto: imago images/NurPhoto/Ying Tang

In den vergangenen Tagen fegten die drei Sturmtiefs Ylenia, Zeynep und Antonia über Deutschland hinweg. Wie kommen Wetterphänomene zu ihrem Namen und was steckt dahinter?

Stuttgart - „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ – so hießen die drei Sturmtiefs, die in den vergangenen Tagen ordentlich Wirbel in Deutschland gemacht haben. Die Stürme sorgten für zahlreiche Verwüstungen und teilweise starke Zerstörungen. Wetterexperten berichten tagtäglich von Hoch- und Tiefdruckgebieten mit unterschiedlichen Namen. Wie kommen die Wetterphänomene zu ihren oftmals harmlos klingenden Bezeichnungen?

Die Namensgebung für ein Tief oder Hoch passiert laut Wetterexperten nicht zufällig. Tatsächlich kann jeder und jede in Deutschland sogenannter „Wetterpate“ werden. Über die Aktion „Wetterpate“ von der Freien Universität Berlin kann jedes Jahr ein Antrag für die Taufe eines Hoch- oder Tiefdruckgebietes eingereicht werden.

Für einen guten Zweck

Studierende der Universität kamen 2022 zu der Idee des Konzepts der Wetterpatenschaft, um ihren Studiengang finanziell unterstützen zu können. Denn die Taufe eines Druckgebietes kostet für ein Hoch um die 360 Euro und etwa 240 Euro für ein Tief. Mit den Einnahmen kann die studentische Wetterbeobachtung an der Wetterstation Berlin-Dahlem aufrecht erhalten werden.

Welche Regeln gibt es?

Der Verkauf der Patenschaften beginnt für gewöhnlich ein Jahr zuvor, für das kommende Jahr im September. Außerdem erfolgt die Namensgebung alphabetisch. Dementsprechend beginnt das erste Hoch oder Tief im Jahr mit „A“, dabei sind mehrer Durchläufe im Jahr gewöhnlich. Pro Jahr ist mit ungefähr 130 Tief- und 50 Hochdruckgebieten zu rechnen, die auch eine gewisse Relevanz haben.

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Ob die Hoch- und Tiefdruckgebiete männliche oder weibliche Vornamen erhalten, wechselt jedes Jahr. In geraden Jahren erhalten Tiefs weibliche und Hochs männliche Vornamen, umgekehrt ist es bei ungeraden Jahren. Aus diesem Grund haben die Sturmtiefs der vergangenen Tage alle weibliche Vornamen. Es sind jedoch bei der Wahl des Namens nur standesamtlich anerkannte Vornamen zugelassen. Nicht zugelassen werden Doppel-, Nach- oder Firmennamen. Auch Sonderzeichen sind nicht erlaubt bei der Auswahl des Namens.