Trialog im Zentrum für Psychiatrie in Winnenden: Menschen mit psychischer Erkrankung, Angehörige und Fachleute kommen zusammen. Freiheit und seelische Gesundheit stehen im Mittelpunkt.
Wie lassen sich Freiheit und seelische Gesundheit wahren, wenn gleichzeitig Schutz notwendig ist? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Trialogreihe „Ver-rücktes Seelenleben“, die das Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Winnenden (Rems-Murr-Kreis) am 10. und 24. November fortsetzt. Beim Austausch zwischen Betroffenen, Angehörigen, Fachleuten und Interessierten geht es um Selbstbestimmung, Fürsorge und Schutz – Themen, die durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) vor zehn Jahren neue Bedeutung erhielten.
Der Trialog erscheint heute – gerade im Spannungsfeld zwischen Autonomie, Fürsorge und gesellschaftlicher Verantwortung – aktueller denn je, heißt es in der Ankündigung dazu. Zugleich nehmen die Verantwortlichen das zehnjährige Jubiläum des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) zum Anlass, einen Blick darauf zu werfen, wie sich gesetzliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Haltungen in dieser Zeit verändert haben.
Psychisch Kranke, Angehörige und Fachleute sollen sich austauschen
Ziel der Veranstaltungsreihe ist der offene Austausch zwischen Menschen mit psychiatrischer Erfahrung, Angehörigen, Fachkräften aus dem Gesundheitswesen und interessierten Bürgern. Unterschiedliche Perspektiven sollen Raum erhalten und gegenseitiges Verständnis fördern.
Nach einem kurzen Impulsvortrag bieten Workshops zu spezifischen Themen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion praktischer Fragen. Wer mag, bringt sich aktiv ein. Zuhören ist ebenso willkommen.
Die kommenden Veranstaltungen widmen sich am 10. November dem Thema „Seelische Gesundheit zwischen Selbst- und Fremdbestimmung“ sowie am 24. November der Frage „Seelische Gesundheit bei Gewalt und Zwang“.
Die Anwendung von unfreiwilligen Maßnahmen in der Psychiatrie war auch durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts begrenzt worden. Mit Blick auf die angestrebte Autonomie der Patienten wurde dem Einzelnen eine „Freiheit zur Krankheit“ zugesprochen, sofern dieser selbstbestimmungsfähig sei. Für Zwangsbehandlungen, insbesondere freiheitsentziehende Sicherungsmaßnahmen wie Fixierung und Isolierung sowie zwangsweise medikamentöse Behandlung, wurde eine rechtliche, ethische und medizinische Legitimation gefordert.
Doch nicht nur rechtliche Vorgaben wiesen auf den Handlungsbedarf zur Stärkung der Menschenrechte, Achtung der Selbstbestimmung und Förderung der Partizipation beim Umgang mit psychisch erkrankten Menschen hin. Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) forderte in ihrer ethischen Stellungnahme zu Selbstbestimmung und Zwang nachdrücklich Maßnahmen, die den Einsatz von Zwang in der Psychiatrie auf ein Minimalmaß reduzieren.
Trialogreihe im Zentrum für Psychiatrie Winnenden
Info
Beide Termine, am 10. und am 24. November, beginnen um 18 Uhr im Festsaal des ZfP Winnenden in der Schloßstraße 50 in Winnenden. Der Einlass ist ab 17.30 Uhr möglich, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Gesetz
Seit einem Jahrzehnt regelt das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischenKrankheiten“, kurz: Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz oder PsychKHG, die psychiatrische Versorgung in Baden-Württemberg. Mit dem Landesgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat, wurde das Unterbringungsgesetz aus dem Jahr 1991 ersetzt und die Rechtsstellung psychisch kranker oder behinderter Personen gestärkt.