Um diese Straßenabschnitte muss sich Herrenberg zusätzlich kümmern Foto: Stadtverwaltung

Vom neuen Jahr an ist die Stadt für acht Straßenabschnitte zuständig, um die sich bislang andere gekümmert haben. Das hat mit den Einwohnern zu tun.

Dass der deutsche Gesetzesdschungel so manche Überraschung bereithält, das wurde den Mitgliedern des Herrenberg Technischen Ausschusses in ihrer jüngsten Sitzung vor Augen geführt. Daniel Graf, Tiefbauamtsleiter, und Christoph Stotz, Leiter des Amts Technik und Grün (TuG), informierten darüber, welche Auswirkungen Paragraf 43 des baden-württembergischen Straßengesetzes für die Stadt hat.

 

„Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern sind Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen und Kreisstraßen“, heißt es dort im dritten Absatz. Maßgeblich für die Zuordnung ist die Einwohnerzahl, die bei der letzten Volkszählung festgestellt wurde.

Rund sieben neue Kilometer Straße

Im Zensus 2022 sind für Herrenberg exakt 33 344 Einwohner aufgeführt. Damit geht die Baulast laut Gesetz „mit Beginn des dritten Rechnungsjahres nach dem Jahr, in dem die Volkszählung stattgefunden hat“, auf die Stadt über. Diese ist damit ab 1. Januar 2025 für acht zusätzliche innerörtliche Straßenabschnitte zuständig – und zwar für deren Unterhaltung ebenso wie für die Erhaltung, samt Planung und Finanzierung. Die Flurstücke, über die die Straßen führen, verbleiben allerdings im Eigentum des Landkreises oder des Landes Baden-Württemberg.

Insgesamt kommen in Herrenberg rund sieben Kilometer und entsprechend viele zusätzliche Ampeln hinzu. Bei Verkehrsknoten wie dem Reinhold-Schick-Platz oder der Kaufland-Kreuzung, auf den Bundesstraßen treffen, liege die Unterhaltungspflicht der gesamten Ampelanlage der Kreuzung weiterhin beim übergeordneten Baulastträger, also beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP), informierte Daniel Graf. Für die Ampeln ist der Übergabeprozess bereits abgeschlossen.

Die Feststellung des Erhaltungsdefizites läuft dagegen noch. Da diese Straßenabschnitte an die Stadt im nicht-sanierten Zustand übergeben, erhält Herrenberg stattdessen eine einmalige Ausgleichszahlung. Diese werde gerade für die Kreisstraßen vom Landratsamt (LRA) und für die Landesstraßen vom RP ermittelt, bevor dann im Januar ein gemeinsamer Termin anstehe, an dem über die Höhe der Summe verhandelt werde, erläuterte Daniel Graf das weitere Prozedere. Eine weitere jährliche Finanzierungsbeteiligung am Straßenerhalt für die abgegebenen Teilstücke durch LRA oder RP erfolgt nicht.

Schilder, Schächte, Bäume

Wegen der Straßenausstattung, also Schildern, Markierungen, Einlaufschächten, sowie den Zuständigkeiten für Grünflächen, Bäume und den Winterdienst gab es bereits einen Abstimmungstermin mit der bisher zuständigen Straßenmeisterei des Landkreises. Es habe dabei nur wenige Punkte zur Beanstandung gegeben, berichtete Christoph Stotz.

Auch beim Winterdienst seien nur moderate Anpassungen notwendig – aus einem praktischen Grund: Das TuG hatte die meisten der betroffenen Straßenabschnitte schon bisher mitbedient.