Der Hauptangeklagte im Zementmord-Fall. Foto: dpa

Das Urteil ist lange erwartet worden – und es ist überraschend: Der letzte noch inhaftierte Haupttäter im sogenannten Zementmord-Fall kommt nicht in Sicherungsverwahrung.

Stuttgart - Der letzte noch inhaftierte Haupttäter im sogenannten Zementmord-Fall von 2007 kommt nicht in Sicherungsverwahrung und soll abgeschoben werden. Das Stuttgarter Landgericht lehnte am Mittwoch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen den heute 29-Jährigen ab. Die Staatsanwaltschaft hatte dies beantragt, da bei dem Mann auch nach zehn Jahren Jugendhaft noch eine hochgradige Gefahr für schwerste Gewalt bestehe. Zwei Gutachter hatten dies im Prozess unterschiedlich eingeschätzt. Der 29-Jährige kommt zunächst jedoch nicht frei, da noch weitere Gerichtsverfahren anstehen.

Der 29-Jährige stammt aus der Türkei. Der Beschluss, dass er abgeschoben wird, ist schon gefallen - verbunden mit einem Verbot der Rückkehr nach Deutschland für zehn Jahre.

Der heute 29-Jährige war 2008 zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. 2007 hatte er mit zwei Komplizen einen 19-jährigen Gymnasiasten in einen Hinterhalt gelockt und erschlagen. Seine Leiche zerstückelten sie, betonierten die Teile in Blumenkübel ein und versenkten sie im Neckar.