Das Landgericht Karlsruhe entscheidet über den Haupttäter im Zementmord-Fall. Foto: dpa

Das Landgericht Karlsruhe muss erneut über die psychiatrische Unterbringung des Haupttäters im Zementmord-Fall entscheiden.

Karlsruhe - Vor über einem Jahrzehnt geschah im Schwäbischen eine Eifersuchtstat, die als „Zementmord“ bekannt wurde - nun muss das Landgericht Karlsruhe erneut über die psychiatrische Unterbringung des Haupttäters entscheiden. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Freitag mitteilte, muss die in Pforzheim ansässige Strafvollstreckungskammer dabei Gutachten berücksichtigen, die in einem in Stuttgart laufenden Verfahren zur nachträglichen Sicherungsverwahrung eingeholt werden (Beschluss vom 7.2.2018 - 2 Ws 19/18). So lange kommt der heute 29-Jährige nicht auf freien Fuß.

Erschlagen und zerstückelt

Er hatte mit zwei Komplizen im Sommer 2007 einen 19-jährigen Gymnasiasten in einen Hinterhalt gelockt und ihn auf einem Feldweg bei Rommelshausen (Rems-Murr-Kreis) erschlagen. Seine Leiche zerstückelten sie und betonierten die Teile in Blumenkübel ein. Dann versenkten sie diese im Neckar.

Der Haupttäter war dafür vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, die er am 26. August letzten Jahres abgesessen hat. Mit dem damaligen Urteil war auch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden, weil das Gericht wegen einer wahnhaften Störung weitere Taten nicht ausschließen konnte. Dagegen hatte sich der 29-Jährige zunächst erfolgreich gewehrt.