Der Hauptangeklagte im sogenannten Zementmord-Fall will freigelassen werden. Gutachter halten das für keine gute Idee. Foto: dpa

Es sei nicht auszuschließen, dass der Täter nach zehn Jahren Haft wieder Gewaltdelikte begeht, sagt ein Gutachter. Es wird immer unwahrscheinlicher, dass der „Zementmörder“ jemals wieder auf freien Fuß kommt.

Stuttgart - Die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Haupttäters im sogenannten Zementmord-Fall wäre nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters vertretbar. „Die Voraussetzungen wären erfüllt“, sagte der Facharzt für Jugendpsychiatrie, Gunter Joas, am Dienstag am Landgericht Stuttgart. Es sei nicht auszuschließen, dass der heute 29 Jahre alte Mann auch elf Jahre nach der Bluttat und nach zehn Jahren Haft wieder schwere Gewaltdelikte begeht. Das Gericht hat über die Anordnung einer Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Obwohl der Mann seine Haftstrafe abgesessen hat, will die Staatsanwaltschaft ihn nicht auf freien Fuß setzen. Von dem Mann gehe nach wie vor eine hochgradige Gefahr aus. Eine Entscheidung soll im April fallen.

Der 29-Jährige und ein Komplize hatten den 19 Jahre alten Schüler Yvan Schneider im August 2007 im Rems-Murr-Kreis mit Schlägen und Tritten getötet. Die Leiche wurde zerstückelt, in Teilen in Blumenkübel einbetoniert und im Neckar versenkt. Der Fall wurde später oft als „Zementmord“ bezeichnet.