Deniz E. aus Bad Cannstatt, der im August 2007 den 19-jährigen Yvan Schneider in Kernen-Rommelshausen umbrachte, dessen Leiche zerstückelte und die Teile in Beton gegossen im Neckar versenkte, kann in die Türkei ausgewiesen werden. Foto: dpa

Jahre nach Zement-Mord: Verwaltungsgerichtshof lehnt Berufung gegen Ausweisung ab.

Mannheim/Stuttgart - Nun hat es auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim festgestellt: Deniz E. aus Bad Cannstatt, der im August 2007 den 19-jährigen Yvan Schneider in Kernen-Rommelshausen umbrachte, dessen Leiche zerstückelte und die Teile in Beton gegossen im Neckar versenkte, kann in die Türkei ausgewiesen werden. Für die abscheuliche Bluttat war er zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Dass gegen die Entscheidung des 11. Senats des VGH noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden könnte, gilt als wenig wahrscheinlich. Zum einen, weil der Europäische Gerichtshof inzwischen klargestellt hat, dass türkische Staatsbürger nicht wie EU-Ausländer behandelt werden. Zum anderen will der verurteilte Mörder, der in Stuttgart geboren wurde und sich als „faktischen Inländer“ sieht, inzwischen selbst seine Ausweisung in die Türkei.

Täter agiert so skurril wie seit jeher

Offenbar hofft Deniz E. damit früher als vorgesehen aus dem Gefängnis zu kommen. „Offenbar ist er in der irrigen Annahme, dass er in der Türkei gleich auf freien Fuß gesetzt wird“, sagt Clemens Homoth-Kuhs, Sprecher des Regierungspräsidiums, das bereits Ende Mai 2009 die Ausweisung von Deniz E. verfügte. Dabei gebe es ein Übereinkommen, dass der Rest einer Strafe im Heimatland abgesessen werden muss.

Doch der 23-jährige Türke agiert so skurril wie seit jeher. Bei der mündlichen Verhandlung beim VGH fiel er seinem Anwalt in den Rücken, der die Ausweisung eigentlich verhindern wollte. Er wolle nun doch in die Türkei, ließ Deniz E. die Verfahrensbeteiligten und die Angehörigen wissen.

Wann er in den Flieger gesetzt wird, darüber entscheiden Regierungspräsidium und Staatsanwaltschaft „im Doppelpass“, so Staatsanwaltssprecher Stefan Biehl. Die Entscheidung sei noch offen, das Urteil des VGH liege noch nicht vor. Deniz E. sitzt seit vier Jahren und acht Monaten hinter Gittern.

Der Fall des Zement-Mordes am 21. August 2007 hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt – nicht nur wegen der Kaltblütigkeit des Haupttäters. Noch vier Tage nach dem Mord in Kernen-Rommelshausen, Rems-Murr-Kreis, hatte er damit zugebracht, die Leichenteile in Blumenkübel einzubetonieren und im Neckar zu entsorgen. Für Diskussionen hatte vor allem gesorgt, dass diese Tat nur nach Jugendstrafrecht geahndet wurde – mit einer Höchststrafe von zehn Jahren hinter Gittern.

Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. „Die Gutachten sind eindeutig, dass der Verurteilte weiter eine Gefahr darstellt“, so Regierungspräsidiums-Sprecher Homoth-Kuhs. Sein egomanischer Auftritt beim VGH war für alle Beteiligten eine weitere Bestätigung.