Ein 27 Jahre alter Zeitungsausträger wird in Weingarten angefahren und zu Tode geschleift. Der Unfallfahrer wurde jetzt vor dem Amtsgericht Karlsruhe zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Ein 27 Jahre alter Zeitungsausträger wird in Weingarten angefahren und zu Tode geschleift. Der Unfallfahrer wurde jetzt vor dem Amtsgericht Karlsruhe zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Karlsruhe - Für die fahrlässige Tötung eines Zeitungsboten hat das Karlsruher Amtsgericht einen Autofahrer zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Es sprach den 35-Jährigen am Freitag zudem der Unfallflucht für schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann vor gut einem Jahr betrunken ans Steuer gesetzt, in Weingarten einen Zeitungsausträger angefahren und ihn mehr als drei Kilometer weit mitgeschleift hat.
Das Unfallopfer, ein 27 Jahre alter Vater einer vierjährigen Tochter, erlag auf der Straße seinen schweren Verletzungen. Jogger entdeckten seine Leiche am frühen Morgen am Straßenrand.
Das Gericht ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er zwar den Unfall bemerkt hatte, aber nicht, dass er einen Menschen angefahren und getötet hatte. „Es wäre eines der schlimmsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann“, sagte Richterin Diana Schick bei der Urteilsverkündung. Angesichts der vielen Vergehen, die sich der Installateur aus Walzbachtal an dem Morgen habe zuschulden kommen lassen, sei eine Bewährungsstrafe schon wegen der notwendigen Abschreckung nicht infrage gekommen.
Die Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte ebenfalls ein Jahr und neun Monate beantragt, allerdings mit Aussetzung zur Bewährung.
Mit 2,59 Promille hinterm Steuer
Der ledige Angeklagte war am 14. Oktober vor einem Jahr nach einer durchzechten Nacht frühmorgens mit 2,59 Promille in den Firmenwagen gestiegen und über eine Schnellstraße und die Autobahn 5 heimwärts gefahren. In Weingarten verlor er in einer engen Straße die Kontrolle über den Transporter, prallte gegen das Heck eines Autos und erfasste den gebückt stehenden Austräger, der gerade sein Wägelchen mit Zeitungen beladen wollte. Der Zeitungsbote geriet unter das Auto und wurde 3100 Meter weit mitgeschleift. Er verblutete.
Dass der Angeklagte nach dem heftigen Aufprall einfach weiterfuhr, ohne zu schauen, was genau passiert war, und keine Hilfe holte, wertete die Richterin als „erbärmlich“. Vom Aufprall habe der Zeitungsausträger ein Hirnödem davon getragen und hätte gerettet werden können. „In dem Moment, wo sie weiter gefahren sind, war jegliche Rettung zu spät“, sagte die Richterin.
Positiv wertete Richterin Schick, dass der Angeklagte den Unfall eingeräumt, sich wiederholt bei den Angehörigen entschuldigt und mit der Mutter des Opfers - sie war Nebenklägerin - gesprochen hatte und sich einer Alkoholtherapie unterzogen hat. Der 35-Jährige hat neben der Haft für knapp vier Jahre eine Führerscheinsperre.
Die Mutter des Toten hatte zum Ende der Verhandlung das letzte Wort. Sie sagte unter Tränen: „Es ist für meine ganze Familie eine Tragödie.“