Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz gibt dem ZDF recht: der Sender muss den NPD-Wahlwerbespot nicht senden. Foto: dpa

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat eine ganz klare Begündung abgegeben, warum das ZDF den Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen muss.

Koblenz/Mainz - Das ZDF muss einem Gerichtsurteil zufolge am Montag Wahlwerbung der NPD nicht zeigen. Der Wahlspot zur Europawahl verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Freitagabend, wie die Koblenzer „Rhein-Zeitung“ (Samstag) berichtete. Der Beitrag mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Damit wies der zweite Senat am Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde der NPD zurück und bestätigte eine Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts. Die nächste Instanz wäre nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist im Rahmen der politischen Meinungsbildung zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet. Die Sender müssen den Parteien eine „angemessene Sendezeit“ einräumen. Wahlwerbesendungen müssen zudem ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Fernsehsender versehen Wahlwerbespots normalerweise mit den Hinweis, dass für den Inhalt die jeweilige Partei verantwortlich ist. Die Fernsehsender dürfen einen Spot nur ablehnen, wenn er eindeutig keine Wahlwerbung darstellt oder offensichtlich gegen allgemeine Gesetze, insbesondere Strafvorschriften, verstößt.