Der Wohnungsmarkt in den großen deutschen Städten ist eng – viele Mieter klagen, sich nach Modernisierungen die Kosten nicht mehr leisten zu können. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Weil seit Januar neue Regeln für die Umlage der Kosten gelten, haben viele Mieter im Dezember noch Modernisierungsankündigungen bekommen.

Stuttgart - Es sollte alles besser werden im neuen Jahr. Weil es zuletzt bundesweit massiven Ärger über Wohnungsmodernisierungen mit enormen Mieterhöhungen gab, fühlte sich der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen. Also beschloss der Bundestag, dass von Januar an neue Regeln für die Umlage auf die Mieter gelten. Eigentümer dürfen seither nicht mehr elf, sondern nur noch acht Prozent der Kosten jährlich umlegen. Noch wichtiger ist die neue Kappungsgrenze: Innerhalb von sechs Jahren nach einer Modernisierung darf die Miete um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei günstigen Wohnungen liegt die Obergrenze sogar nur bei zwei Euro.

So weit, so gut – doch die Politik hat die Rechnung ohne diverse findige Eigentümer gemacht. Denn die dachten sich: Nutzen wir doch schnell noch die alte Rechtslage aus. Das führt dazu, dass bundesweit zahlreiche Mieter noch im Dezember Modernisierungsankündigungen erhalten haben – zum Teil mit heißer Nadel gestrickt.

„Diese Fälle gibt es überall“, sagt Ulrich Ropertz. Der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes berichtet von besonders eklatanten Beispielen: „Da sind noch schnell Schreiben verschickt worden, die eine Modernisierung für das Jahr 2020 ankündigen, um sich ins alte Recht zu retten.“ In einem Fall gehe es um einen Mietanstieg von bisher elf auf künftig 23 Euro pro Quadratmeter. Nach neuem Recht wären nur noch 14 Euro möglich gewesen. Wie viele Fälle es genau gebe, lasse sich nicht erfassen: „Es reagiert ja auch nicht jeder Mieter sofort darauf. Viele befassen sich leider erst mit dem Thema, wenn die Bauarbeiten beginnen.“

Hunderte Fälle in München

Besonders heftig scheint es im Süden der Republik zuzugehen. Beim Mieterverein in München berichtet man davon, dass zum Jahresende Mieter „stapelweise“ Modernisierungsankündigungen beim Verein abgegeben hätten. Darunter seien besonders heftige Fälle. „In einem Objekt sollen sich die Mieten verdreifachen. In einem anderen sind gleich 200 Wohnungen betroffen“, sagt Geschäftsführer Volker Rastätter. Betroffen seien sowohl Häuser, die privaten Vermietern als auch großen Immobilienfirmen gehören.

Welche der kurzfristig verschickten Ankündigungen anfechtbar sind, ist derzeit offen. Formal stelle die Rechtsprechung keine zu hohen Anforderungen, weiß Ropertz: „Es muss nur enthalten sein, welche Maßnahmen geplant sind, wann sie beginnen und wie lange sie dauern. Außerdem muss erwähnt sein, dass sich dadurch Energieeinsparungen ergeben werden.“ Für den Deutschen Mieterbund stellt sich auch die Frage, wie lange eine jetzt verschickte Ankündigung Gültigkeit behält: „Was machen wir mit Fällen, in denen 2019 nichts passiert und vielleicht 2020 auch noch nicht? Das ist bisher eine Grauzone“, so Ropertz.

Mieterverein kritisiert Regelung

In Stuttgart sind dem Mieterverein bisher keine gravierenden Fälle bekannt geworden. Aber klar ist für den Vorsitzenden Rolf Gaßmann, zugleich Landeschef des Mieterbundes: „Wenn Ankündigungen noch mit heißer Nadel gestrickt worden sein sollten, werden wir sie anfechten.“ Gaßmann kritisiert, dass das neue Gesetz nur für neue Modernisierungsankündigungen von Januar an gilt: „Wir hatten in Stuttgart im vergangenen Jahr sehr viele solche Schreiben an Mieter. Die neuen Regelungen müssten auch für Modernisierungen gelten, die bereits angekündigt waren.“ Dann wären auch Briefe auf den letzten Drücker vor dem Jahreswechsel überflüssig gewesen.

Gaßmann kündigt an, man werde sehr genau im Auge behalten, ob sich die Eigentümer künftig an die neuen Vorgaben hielten. Grundsätzlich hält er den Effekt des Bundestags-Beschlusses für überschaubar: „Viele Mieter werden sich die neuen Miethöhen trotzdem nicht leisten können.“