Bis Ende September bleiben die Strahler an der Stettener Yburg aus. Foto: Gottfried Stoppel

Entsprechend neuer Vorgaben des Naturschutzgesetzes werden nächtliche Illuminationen öffentlicher Gebäude reduziert. Als erstes hat Kernen reagiert, andere Kommunen folgen. Was ist der Sinn?

Waiblingen - Ob „Waiblingen leuchtet“, die von Tausenden besuchten „Leuchtenden Weinberge“ in Weinstadt, das bei Dunkelheit traumhaft ins Szene gesetzte Grabmal der Württemberger oder weiter Neckarabwärts das weltweit bekannte Postkartenmotiv des beleuchteten Heidelberger Schlosses: Lichtkunst galt bislang als aufstrebende Kunstform mit vielfältig nutzbarem Eventpotenzial. Das ist nun nicht mehr ganz so einfach. Zumindest, was die Beleuchtung von öffentlichen Bauten angeht, legt das novellierte und in dieser Form seit dem 1. April geltende Naturschutzgesetz (NatSchG) dieser Art menschlicher Erhellung zumindest teilweise einen Riegel vor.