Schon lange läuft die FDP Sturm gegen das 2022 geänderte Landtagswahlrecht. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof den Weg frei gemacht für die Unterschriftensammlung. Ändert das etwas für die Landtagswahl 2026?
Es wäre nicht FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke, wenn einer seiner ersten Kommentare nicht direkt gegen seinen Erzfeind ginge: „Politisch ist das eine schallende Ohrfeige für den Innenminister“, frohlockte er am Freitag noch im Gerichtssaal. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof der FDP mit ihrem Antrag gegen das Innenministerium recht gegeben. Das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ muss zugelassen werden. „Das Volksbegehren verfolgt mit dem Ziel, die Größe des Landtags auf die Mindestgröße von 120 Abgeordneten oder eine allenfalls geringfügig höhere Zahl zu begrenzen, ein legitimes Anliegen“, teilte das Gericht mit. Jetzt kann die FDP voraussichtlich in ein paar Wochen mit der Unterschriftensammlung beginnen.