Sieben Jahre nach der sensationellen Rettung von Deutschlands ältestem Industriebetrieb kommt es zu einem bizarren Rechtsstreit. Haben sich damals die Falschen gefeiert?
Die Aufträge storniert, der Maschinenpark vor der Versteigerung, die Produktion still gelegt: es gab nicht viel, was vor sieben Jahren den damals noch rund 130 Beschäftigten der Hüttenwerke Königsbronn nach drei Insolvenzen Hoffnung machen konnte. Doch dann ereignete sich das, was als „Wunder von Königsbronn“ in die Geschichte einging. Der Betriebsratschef Fred Behr und der Wirt der gegenüberliegenden Pilsbar, Andy Meyer – ein Mann mit Wirtschaftsstudium –, rechneten und rechneten und konnten Deutschlands ältesten Industriebetrieb, gegründet durch Mönche im Jahr 1365, doch noch retten.
Jetzt allerdings kratzt ein Mann an diesem Mythos. „Die komplette Geschichte ist gelogen“, behauptet Wilfried Hitzler und hat Zivilklage eingereicht. Sie wird am kommenden Freitag am Landgericht Ellwangen verhandelt. Behr und Meyer schmückten sich mit fremden Federn, sagt der promovierte Verfahrenstechniker.
Die Retter von einst sind entsetzt
Er sei es nämlich gewesen, der damals über den befreundeten Berliner Rechtsanwalt Alexander von Kalckreuth – einst Verteidiger von Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Gutenberg – den ersten Kontakt zum späteren Investor hergestellt habe. Das hätten Behr und Meyer gegenüber den damals berichtenden Medien von „Spiegel“ bis SWR aber beharrlich verschwiegen und stattdessen nur sich selbst gefeiert.
Alle drei Männer eint, dass sie bei den Hüttenwerken schon gearbeitet haben: Behr sowieso, Meyer und Hitzler in ihrer Jugend als Ferienjobber. „Ich habe Herrn Hitzler bisher gar nicht gekannt“, sagt Meyer. Die Klage sei „der Hammer“, findet Behr. Zumindest kommt sie spät. Und auch die Rechtsfrage, die die Zivilkammer nun zu klären hat, klingt ungewöhnlich. Im Kern sollen Behr und Meyer dazu verurteilt werden, im Zusammenhang mit dem Wunder von Königsbronn künftig auch Hitzlers Namen zu nennen, was sie bisher nicht taten. Gefordert wird also die Unterlassung einer Unterlassung. Ob es dafür Vorbilder in der Rechtssprechung gibt, ist umstritten.
Der Kläger will Geld sehen
Im zweiten Schritt will Hitzler auch Geld. Je 250 000 Euro wolle er von den beiden verlangen, kündigt er gegenüber unserer Redaktion an. In der Klageschrift ist davon offenbar noch nicht die Rede. Ohnehin arbeitete Meyer damals wohl ehrenamtlich, Behr profitierte insoweit, dass er auch seinen eigenen Job rettete.
Hitzler, der durchaus im Ruf steht, häufiger die Gerichte zu bemühen, verspricht schon einmal, hochkarätige Zeugen aufzubieten, unter anderem den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Ostalb, Markus Maier, und deren stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Thorsten Drescher. „Ich verfüge über einflussreiche Kontakte“, droht er. Beim ersten Verhandlungstermin sind laut einem Gerichtssprecher bisher aber keine Zeugen vorgesehen.
Der Geschäftsführer des Investors, eine Münchner Beratungsfirma, hatte damals gegenüber der „Wirtschaftswoche“ erklärt, man sei von der Gewerkschaft IG Metall auf die Hüttenwerke aufmerksam gemacht worden. Ohnehin nahmen die Münchner für den Neustart keine großen Summen in die Hand. Finanziert wurde die Rettung vor allem durch Gehaltsverzicht der Arbeitnehmer und eine Vorfinanzierung durch die Kunden. Sie wollten auf die Produkte der Traditionsfirma, die als Weltmarktführer riesige Walzen für die Papierverarbeitung herstellt, nicht verzichten.